Gerichtsurteile

Der Vorstand des Trägerkreis EineWeltHaus München e.V. begrüßt das BDS-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 20.01.2022

8. Februar 2022

Am 13.12.2017 beschloss der Stadtrat München, keine städtischen Räume mehr für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Bewegung befassen. Dies hatte im EineWeltHaus, wie auch in anderen städtischen Kultureinrichtungen, zur Folge, dass rigide inhaltliche Programmkontrollen durchgeführt werden mussten und Veranstaltungen mit regierungskritischen Perspektiven auf die israelische Staatsführung bzgl. des israelisch-palästinensischen Konflikts untersagt wurden. Dieser Beschluss ist nun vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht gekippt worden…

Hier die Stellungnahme in Gänze