Erklärungen

Die Kennzeichnung von Siedlungsprodukten reicht nicht aus, um die eigenen Verpflichtungen der EU zu erfüllen

Am 11. November 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission neue Richtlinien zur Kennzeichnung von Produkten aus den illegalen israelischen Siedlungen in der Westbank. Dies ist nicht mehr als eine symbolische Geste, die die Politik der EU-Nicht-Anerkennung des Herrschaftsanspruchs Israels über die Westbank bekräftigt. Denn durch die bloße Kennzeichnung von Siedlungsprodukten – statt sie vollständig zu verbannen- erkennt die EU de facto deren Legitimität an, solange ihre Herkunft entsprechend ausgezeichnet ist.

Desweiteren würde ECCP die Verantwortlichen in der EU gerne daran erinnern, dass die Unterscheidung in „Siedlungsprodukte“ und „israelische Produkte“ nicht nur fragwürdig ist, sie verschleiert auch die ökonomische Ausbeutung der Westbank durch Israel. Tagtäglich werden Rohmaterialien in den besetzten Gebieten abgebaut, um dann zu fertigen Produkten innerhalb der israelischen Grenzen umgewandelt zu werden. Israelische Banken geben Siedler_inen in der Westbank Kredit. Und diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Die Kennzeichnung von Waren aus den illegalen israelischen Siedlungen wird nicht die Klarheit bringen, die ursprünglich damit beabsichtigt war. Im Gegenteil: sie trägt dazu bei, die politische Ökonomie der Besatzung für europäische Konsument_innen noch unsichtbarer machen.

„Internationales Recht verbietet einem Besatzer klar die Ausbeutung von Ressourcen (wie Land und Wasser) auf besetztem Gebiet. Die Fakten sind, dass ein großer Prozentsatz der exportierten israelischen Früchte und Gemüse aus dem besetzten Jordantal stammen (einem der fruchtbarsten Gebiete Palästinas) und dass die in hohem Maße subventionierten Industriezonen in Atarot, Mishor Edumim und Barkan (neben weiteren) die Westbank entzweien und die Verschmutzung palästinensischen Landes und Wasser verursachen. Der Profit, den diese Waren erzielen, wird von Shlomo Swirski vom israelischen Adva Institut als „Friedensabschreckung“ bezeichnet. Auch werden so europäische Konsument_innen dieser Waren aus den Kolonien zu Kompliz_innen des Verbrechens.“ Shir Hever, israelischer Ökonom.

Als Russland laut der EU im März 2014 die Krim illegal annektierte, handelte die EU unverzüglich, wandte internationales und europäisches Recht in vollem Maße an und fror den Handel mit Russland ein. Das EU-Einfuhrverbot im Rahmen seiner Nicht-Anerkennung der Annexion der Krim und von Sewastopol wirft die Frage auf, warum eine solche Politik der Nicht-Anerkennung nicht auch im Fall des Handels mit illegalen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten Anwendung findet. Auch in diesem Falle gebietet das internationale Recht Nicht-Anerkennung, inklusive eines Handelsverbots.

Im Falle der 48jährigen Besatzung Palästinas hingegen und der stetig ansteigenden Konfiszierung palästinensischen Landes und des Bevölkerungstransfers in der Westbank durch die illegalen Siedlungen – die gegen die IV. Genfer Konvention und anderen Instrumenten internationalen Rechts verstoßen – wendet die EU nicht dieselben Standards an.

Die Verpflichtung zur Nicht-Anerkennung gilt gleichermaßen für jeden EU-Mitgliedsstaat. Falls die EU, die die exklusive Kompetenz für Handel besitzt, daran scheitert, ihre eigenen internationalen rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, dann müssen Mitgliedsstaaten einschreiten und garantieren, dass sie selbst nicht mit den Siedlungen Handel treiben und somit internationale rechtliche Verpflichtungen brechen.

Die EU sollte kohärent und konsistent mit der eigenen Außenpolitik handeln und internationales Recht nicht selektiv anwenden. Dieser Zug stellt die Doppelmoral und das Versagen der EU dar, internationales Recht im gleichen Maße im Falle Israels/Palästinas anzuwenden.

Daher ruft die ECCP – ein Netzwerk von 41 Organisationen aus 20 europäischen Ländern, das sich dem Kampf des palästinensischen Volkes für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit verschrieben hat- die EU dazu auf:

  • Restriktive Maßnahmen zu ergreifen, inklusive der Aussetzung des Assoziierungsabkommen, um Israel dazu zu zwingen internationalem Recht zu entsprechen und die Unterstützung israelischer Verstöße gegen internationales Recht zu beenden
  • Ihre Unterstützung für die illegalen israelischen Siedlungen zu beenden, indem sie Handel und ökonomische Beziehungen, die dazu dienen die illegalen Siedlungen zu unterhalten, verbietet
  • Israelische Militärfirmen und ihre Subunternehmen sowie jegliche andere Firmen, die in irgendeiner Weise von der Besatzung profitieren, von der Teilnahme an EU-Forschungsprojekten, inklusive derjenigen innerhalb des Horizon 2020-Rahmenvertrages, auszuschließen

Quelle: Labelling settlement products is insufficient for fulfilling the EU’s obligation
Übersetzung ins Deutsche: Christopher Ben Kushka
Amtsblatt der Europäischen Union – Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten

siehe dazu auch die Erklärung des Nationalen palästinensischen BDS-Ausschusses (BNC) vom 7. Septemnber 2015:
Die Kennzeichnung israelischer Siedlungsprodukte in der EU genügt nicht, um Europas völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen