Stoppt den JNF

Gemeinnützigkeit des Jüdischen Nationalfonds auf dem Prüfstand

BIP-Aktuell #349

Ein Bericht des BIP-Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Ninon Colneric

  1. Gemeinnützigkeit des Jüdischen Nationalfonds auf dem Prüfstand
  2. Erfreulich
  3. Auf Israels Weg der Zerstörung packen Bewohner des Westjordanlands ihre Habseligkeiten zusammen (New York Times vom 8.5.2025)

Fünf Rechtswissenschaftler fordern in einer Petition, dem Jüdischen Nationalfonds e.V. die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Nicht nur nach deutschem, sondern auch nach internationalem Recht dürfe dieser Verein nicht durch eine Steuervergünstigung gefördert werden.

Der Jüdische Nationalfonds (Keren Kaymeth LeIsrael) e.V. (im Folgenden: JNF Deutschland) hat nach seiner Satzung „den Zweck, die Bestrebungen des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemeth LeIsrael) in Jerusalem durch Beschaffung der Mittel zu fördern“. Bezweckt werde „die Erlösung des Bodens (ausschließlich für Siedlungszwecke) im Lande Israel“. Der Begriff „Erlösung des Bodens“ ist hier in dem Sinne zu verstehen, dass es um die Wiederherstellung des Eigentums der Juden geht. Gemäß § 4 der Satzung besteht der Verein aus Bürgern jüdischen Glaubens.

In § 2 der Satzung heißt es: „Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben bedient sich der Verein des Keren Kayemeth LeIsrael, Jerusalem/Israel als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 der Abgabenordnung.“ Infolge dieser Bezugnahme ist die Tätigkeit des Keren Kayemeth LeIsrael (im Folgenden JNF) dem JNF Deutschland gemeinnützigkeitsrechtlich als eigene zuzurechnen.

Der JNF wurde 1901 von der World Zionist Organisation auf ihrem 5. Weltkongress gegründet. Seine Aufgabe sollte es sein, „mit Spenden des jüdischen Volkes“ in Palästina Land zu erwerben. Nach den Statuten des Fonds durfte einmal gekaufter Boden auf keinen Fall wieder an Nichtjuden verkauft werden oder von Nichtjuden genutzt werden. Der Boden war „nun nicht mehr einfach jüdisches Eigentum, sondern zionistisches Hoheitsgebiet“ (Lüders, Krieg ohne Ende, 2024, S. 65)…

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