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Kollateralschaden Menschenrechte – Die Bundesrepublik gegen BDS

von Ahmed Abed

Mit der jüngsten Nennung von BDS im Verfassungsschutzbericht verschärft die Bundesregierung ihren Kurs gegen palästinasolidarisches Engagement – und fährt einen Frontalangriff auf Meinungsfreiheit und Völkerrecht. Während Gerichte in Deutschland und Europa Boykottaufrufe als legitimen Ausdruck der Meinungsfreiheit werten, schafft die Politik durch Resolutionen und Geheimdienstberichte Fakten gegen zivilgesellschaftlichen Protest. Wie tief die Anti-BDS-Strategie der Bundesregierung in Grundrechte und Völkerrecht eingreift, zeigt dieser Beitrag von Rechtsanwalt Ahmed Abed, der zahlreiche Betroffene vertritt.

Die Kriminalisierung der BDS-Bewegung erreicht mit der Erwähnung im kürzlich erschienen Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2024[i] als ein mögliches „Merkmal für extremistische Bestrebung“ und als gesichert verfassungsfeindlich im Berliner Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024[ii] einen neuen Tiefpunkt. Sie steht in unvereinbaren Kontrast zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, der menschenrechtlichen Notwendigkeiten in Anbetracht des Völkermords in Gaza[iii] und der immer lauter werdenden Forderungen europäischen Länder nach Sanktionen gegen Israel…

Vollständiger Beitrag – etos.media – 17. 06. 2025