Presseerklärung/-mitteilung

Presseerklärung BDS Schweiz – Angriff auf NGOs in Israel/Palästina scheitert im Ständerat

Basel, 13. Juni 2017

Heute hat der Ständerat einem Versuch, die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten und des Völkerrechts in Israel/Palästina einsetzen, zu kriminalisieren und zu verbieten, eine klare Absage erteilt. Eine Motion von Nationalrat Christian Imark mit dieser Absicht wurde in einer geänderten Fassung angenommen. Gestrichen wurde unter anderem die Forderung, keine Organisationen zu unterstützen, die zu BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktionen) gegen Israel aufrufen. Das Schweizer Aussendepartement (EDA) hat zuvor in einer Sitzung mit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats bekräftigt, dass BDS nicht völkerrechtswidrig ist.

Die Motion Imark wurde im Nationalrat von der SVP sowie einer Mehrheit der FDP- und CVP-Fraktionen unterstützt. Die Motion basiert explizit auf einem Dokument der israelischen Lobbyorganisation NGO-Monitor und ist deshalb im Kontext der zunehmenden Versuche Israels zu verstehen, das Völkerrecht und die UNO zu diskreditieren sowie NGOs und Hilfswerke zu kriminalisieren, die die Durchsetzung der grundlegenden Rechte der Palästinenser_innen, ein Ende der Besatzung und der Blockade des Gazastreifens, gleiche Rechte für die palästinensischen Bürger_innen Israels und die Einhaltung des Rückkehrrechts für die palästinensischen Flüchtlinge fordern.

Seit 2005 ruft eine grosse Mehrheit der palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) gegen Israel auf, bis der Staat dem Völkerrecht nachkommt und der palästinensischen Bevölkerung ihre grundlegenden Rechte gewährt.

Das Recht, sich durch BDS für die Rechte der PalästinenserInnen einzusetzen, wird von der EU sowie den Regierungen der Niederlande, Irlands und Schwedens öffentlich anerkannt. Über 200 renommierte Jurist_innen und Rechtsgelehrte aus verschiedenen europäischen Ländern inklusive der Schweiz haben im Dezember 2016 eine Erklärung verabschiedet, die BDS als rechtmässige Ausübung der Meinungsfreiheit anerkennt. Robert Kolb, der als Rechtsberater für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA tätig war, meint dazu: „Das Recht von BürgerInnen, sich für BDS einzusetzen, ist wesentlicher Bestandteil der Grundrechte, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt werden.“

BDS Schweiz begrüsst den Entscheid des Ständerats, die Zuteilung von finanziellen Mitteln an NGOs an klare Kriterien zu knüpfen, ohne sie in ihrem legitimen Einsatz für Menschenrechte und das Völkerrecht zu behindern.

Was ist BDS?

Im Jahr 2005 haben die Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft in Antwort auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs und auf die Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft angesichts der israelischen Völker- und Menschenrechtsverletzungen zu Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) gegen Israel aufgerufen, bis der Staat das Völkerrecht und die Menschenrechte einhält.

Die gewaltfreie BDS-Kampagne, die heute weltweit vertreten ist und der sich auch in der Schweiz Organisationen und Einzelpersonen angeschlossen haben, fordert in Einklang mit dem Völkerrecht:

– ein Ende der Besatzung und der Kolonisation des gesamten arabischen Landes sowie den Abbruch der Mauer;

– die Anerkennung des Rechtes der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf vollständige Gleichberechtigung;

– und die Einhaltung, den Schutz und die Förderung des Rechtes der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr zu ihren Wohnstätten und ihrem Besitz.

 

 

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