ErklärungenRussel Tribunal / Palästina

Russell Tribunal zu Palästina

Abschlusserklärung des RTP in London am 22. November 2010

Öffentliche Stellungnahme des Russell Tribunals über Palästina im Anschluss an die Londoner Tagung über die Mittäterschaft von Unternehmen an Völkerrechtsverletzungen durch Israel

Die Londoner Tagung des Russell Tribunals über Palästina (RTP) fand statt vom 20.-21. November 2010 in den Räumen der Law Society, 113 Chancery Lane, London WC2A 1PL.

Während der letzten beiden Tage hörte das Tribunal Zeugenaussagen, die zwingende Beweise lieferten für die Mittäterschaft von Unternehmen an israelischen Verstößen gegen das Völkerrecht in Zusammenhang mit Waffenlieferungen, dem Bau und der Aufrechterhaltung der illegalen Trennmauer sowie der Anlage und Unterhaltung illegaler Siedlungen und deren Versorgung mit insbesondere finanziellen Dienstleistungen. All dies ereignete sich im Rahmen einer illegalen Besetzung palästinensischen Gebietes.

Die Anhörungen der Zeugen haben deutlich gemacht, dass diese Handlungsweisen nicht nur moralisch verwerflich sind, sondern auch dass diese Unternehmen wegen schwerer Verstöße gegen internationale Menschenrechte und humanitäre Rechtsnormen gesetzlich haftbar zu machen sind. Was die gegenwärtige Situation von anderen unterscheidet, in denen dazu aufgerufen wurde, international Maßnahmen zu ergreifen, ist, dass in diesem Falle sowohl Israel als auch die Unternehmen, die als Mittäter an Israels gesetzwidrigen Handlungen beteiligt sind, eindeutig gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Recht verstoßen.

Die erste Zusammenkunft des Tribunals, die im März 2010 in Barcelona stattfand, stellte die Mittäterschaft der EU und ihrer Mitgliedsstaaten an Israels Verstößen gegen internationales Recht fest. Dazu gehören: der illegale Bau der Mauer auf palästinensischem Gebiet; die systematische Errichtung illegaler ausschließlich jüdischer Siedlungen auf besetztem palästinensischem Gebiet; die illegale Blockade des Gazastreifens sowie zahlreiche illegale Militäroperationen gegen palästinensische Zivilisten, insbesondere während der Operation ‚Gegossenes Blei‘ in Gaza vom Dezember 2008 bis Januar 2009. Diese Straftaten stellen Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Außerdem stellt das RTP fest, dass in der internationale Gemeinschaft klares Einvernehmen darüber besteht, dass Israel in eklatanter Weise seine internationalen Verpflichtungen missachtet. Es stellt weiterhin mit tiefem Bedauern fest, dass die Fortsetzung dieser vollkommen unbefriedigenden und unakzeptablen Tatbestände zugelassen wurde und wird. Dennoch hat Israels anhaltende Straflosigkeit und Missachtung seiner staatlichen Verpflichtungen als Mitglied der Vereinten Nationen und gegenüber der UN-Charta dieses Land zu einer Sonderstellung gegenüber der internationalen Gemeinschaft verholfen. Dementsprechend macht das RTP alle Unternehmen, die als Mittäter an Israels schweren Verstößen beteiligt sind, darauf aufmerksam, dass sie sich durch die Fortsetzung ihrer geschäftlichen Aktivitäten auf die falsche Seite von Meinung, Moral und Gesetz auf internationaler Ebene stellen. Dadurch begeben sich sowohl Israel als auch die Unternehmen eindeutig in eine Position, in der sie die Integrität und Glaubwürdigkeit von internationalem Gesetz und der sie stützenden Institutionen untergraben.

Die wichtigsten Fragen, die sich die Kommission in London stellte, waren:

1. An welchen Verstößen Israels gegen internationales Recht sind Unternehmen beteiligt?

2. Was sind die rechtlichen Konsequenzen der Aktivitäten von Unternehmen,die israelischen Gesetzesverstößen Vorschub leisten?

3. Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung und welche Verpflichtungen haben Staaten in Bezug auf Mittäterschaft von Unternehmen?

Zur Beantwortung dieser Fragen werden der umfassende Bericht der Londoner Tagung, der Anfang Dezember 2010 verfügbar sein wird, sowohl die entscheidenden Beweise zusammenfassen, die in Bezug auf Mittäterschaft von Unternehmen gehört wurden, als auch spezielle juristische und außerjuristische Konsequenzen und Mittel bestimmen.

Das Tribunal hat das Versagen der Staaten festgestellt, trotz gesetzlicher Vorschriften geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Israels Gesetzesverstöße und illegale Handlungen zu beenden oder Unternehmen für ihre Mittäterschaft an Israels Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Somit ist die Zivilgesellschaft aufgefordert, einzuschreiten und im Sinne eines politischen Kurswechsels aktiv zu werden, der Menschenrechte und internationales humanitäres Recht respektiert. Dies schließt eine große Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung des palästinensischen Aufrufs zu Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) mit ein.

Unternehmen spielen eine sehr entscheidende Rolle dabei, Israel in die Lage zu versetzen, in der es Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen kann. Bürgerbewegungen, über die das RTP Hinweise erhalten hat, sind in der Lage, diese Unternehmensaktivitäten in den Brennpunkt zu rücken, dazu gehören auch Boykotts. So ziehen Aktieninhaber Unternehmen zur Rechenschaft, Pensionskassen ziehen durch Illegalität belastete Investitionen zurück. Es gibt weitere Aktivitäten, die Unternehmen mit dem Ziel ins Rampenlicht stellen, die Unternehmenskultur zu verändern. Im israelischen Kontext ergreift die Zivilgesellschaft wirksame Mittel, um Recht durchzusetzen. Deshalb ruft das RTP Staaten dazu auf, die Rechte all derer zu schützen, die solche rechtmäßigen BDS-Aktionen initiieren oder durchführen.

Zwölf Unternehmen und die EU waren eingeladen worden, um an der Sitzung in London teilzunehmen, aber alle lehnten ab. Drei Unternehmen und die EU hatten Briefe geschickt, die in die Beweisführung aufgenommen wurden. Sie werden als Anhang den Schlussfolgerungen der Sitzung des Tribunals in London beigefügt.

In den Schlussfolgerungen des RTP wird auch eine möglichen Haftpflicht mehrerer Unternehmen festgestellt, wie

a) G4S, ein multinationales britisch-dänisches Unternehmen, liefert Durchleuchtungsgeräte und Ganzkörperscanner an mehrere militärische Kontrollpunkte im Westjordanland, die alle als Teil der Trennmauer errichtet wurden, deren Verlauf der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 9. Juli 2004 für illegal erklärt hat. G4S lieferte ebenfalls Scanner für den Erez Grenzübergang in Gaza. G4S operiert in Siedlungsgebieten, liefert Gefängnisausstattung für die palästinensischen politischen Gefangenen und für Anlagen der israelischen Polizei in den Siedlungen.

b) Elbit Systems, ein führendes israelisches multinationales Unternehmen, arbeitet eng mit dem israelischen Militär zusammen an der Entwicklung von Rüstungstechnologie, die vom israelischen Militär bei ihren Einsätzen benutzt wird, um sie im Anschluss daran zu vermarkten und an andere Länder weltweit zu verkaufen. Elbit lieferte zum Beispiel die unbemannten Flugkörper, auch Drohnen genannt, die flächendeckend und illegal in Gaza eingesetzt wurden. Dessen ungeachtet hat die britische Armee Elbit vor kurzem einen Auftrag für die Entwicklung der nächsten Generation von UAV-Systemen (unbemannte Luftfahrzeuge – Anm.d.Ü.), auch bekannt als das ‚Watchkeeper Programm‘ im Wert von über einer Milliarde Dollar erteilt. Das britische Unternehmen UAV Engines Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Elbit, wird die Flugzeugtriebwerke produzieren. Ernste Besorgnis in Bezug auf den Einsatz von Drohnen gilt ihrer Wahllosigkeit. Diese wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass für jeden angeblichen Kämpfer, der durch Drohnen getötet wird, zehn Zivilisten sterben. Der Norwegische Staatsfonds zog als Konsequenz auf diese Mittäterschaft bei Menschenrechtsverletzungen seine Investitionen in Elbit Systems zurück.

c) Caterpillar, mit Hauptsitz in den USA, liefert spezialausgerüstete D9 Militärräumfahrzeuge nach Israel, die für folgende Zwecke eingesetzt werden: die Zerstörung palästinensischer Häuser, den Bau von Siedlungen und der Mauer, und Militäreinsätzen in bewohntem Gebiet im Gazastreifen. In all diesen Fällen verursachen sie den Tod und Verletzungen von Zivilisten und verheerende militärisch nicht zu rechtfertigende Sachschäden.

d) Cement Roadstone Holdings, ein irischer multinationaler Konzern, erwarb 25% des israelischen Konzerns Mashav Initiative and Development Ltd, der wiederum zu 100% im Besitz von Nesher Israel Cement Enterprises Ltd ist. Dieses ist Israels einzige Zementfabrik und liefert 75-90% allen Zements in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten. Dieser Zement wird unter anderem für den Bau der illegalen Trennmauer verwendet.

e) Dexia, ein französisch-belgisches Unternehmen, finanziert israelische Siedlungen im Westjordanland über seine Tochtergesellschaft Dexia Israel Public Finance Ltd.

f) Veolia Transport, ein französischer Konzern, ist in den Bau der Stadtbahn in Ostjerusalem envolviert. Veolia betreibt ebenfalls den Buslinienverkehr in den illegalen israelischen Siedlungen und auch Deponien auf palästinensischem Gebiet, wo der Müll aus den israelischen Siedlungen abgeladen wird.

g) Carmel Agrexco, ein israelischer Konzern, exportiert Agrarerzeugnisse wie Orangen, Oliven und Avocados aus den illegalen Siedlungen im Westjordanland. Er exportiert auch palästinensische Produkte mit der gefälschten Herkunftsbezeichnung ‚made in Israel’. Das Tribunal hörte Zeugenaussagen, die belegen, dass G4S, Elbit Systems und Caterpillar zugeben, ja sogar in ihren Werbematerialien aktiv damit prahlen, dass ihre Ausrüstungen während des Gazakonflikts eingesetzt wurden, was gesetzwidrig zu getöteten und verletzten Zivilisten und zu weitreichenden massiven Schäden an ihrem Eigentum führte.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen diese Unternehmen, die von Opfern ihrer Mittäterschaft geltend gemacht werden, sind möglich in den Ländern, in denen diese Konzerne ansässig oder sehr präsent sind. Wirtschaftsakteure können für den Verstoß gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften strafrechtlich verfolgt werden, zum Beispiel für Geldwäsche und/oder Verschleierung und/oder internationale Straftaten einschließlich der Plünderung von Naturressourcen. In vielen Ländern umfassen innerstaatliche Gesetze internationales Recht einschließlich internationalen humanitären Rechts und der Menschenrechte. Und dies ohne jede Beeinträchtigung universeller Rechtssprechung des Internationalen Strafgerichtshofs.

Der Abschlussbericht der Londoner Tagung des Tribunals wird detaillierte Beispiele solcher potentiellen Rechtsstreitigkeiten vorführen und Aktionen der Zivilgesellschaft/der BDS-Bewegung besonders hervorheben und fördern, die dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu erlangen

Das Tribunal war beeindruckt von dem Umfang und der Tiefe des Beweismaterials, das bei den Tagungen vorgelegt wurde.

Das Tribunal ist den Zeugen gegenüber für ihre Zeit, ihre Großzügigkeit und für ihren Mut zu größtem Dank verpflichtet, besonders denen gegenüber, die ein beträchtliches persönliches Risiko auf sich genommen haben.

Das Russell Tribunal wird in den nächsten beiden Jahren zwei weitere Tagungen abhalten. Die dritte Sitzung in Südafrika wird prüfen, ob das Verbrechen der Apartheid auf Israel zutrifft. Nach der vierten Sitzung wird es [das RTP] seinen umfassenden Bericht veröffentlichen.

Die Kommission des RTP setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Stéphane Hessel, französischer Botschafter, Ehrenpräsident des RTP, Frankreich
  • Mairead Corrigan Maguire, Nobelpreisträgerin 1976, Nordirland
  • John Dugard, Professor für internationales Recht, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, Südafrika
  • Lord Anthony Gifford, Kronanwalt, Rechtsanwalt in Großbritannien und Staatsanwalt in Jamaika
  • Ronald Kasrils, Schriftsteller und Aktivist, ehemaliger Minister der britischen Regierung, Südafrika
  • Michael Mansfield, Rechtsanwalt, Präsident der Haldane Society of Socialist Lawyers, Großbritannien
  • José Antonio Martin Pallin, emeritierter Richter der Zweiten Kammer beim Obersten Gerichtshof, Spanien
  • Cynthia McKinney, ehemaliges Mitglied des US-Kongresses und 2008 Präsidentschaftskandidatin der Grünen Partei, USA

Siehe Russell Tribunal on Palestine

(Übersetzung: Angelica Seyfrid)