Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)Presseerklärung/-mitteilungUncategorized

SIEG DER BDS-KAMPAGNE ZUM BOYKOTT ISRAELISCHER PRODUKTE: FRANKREICH VOM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE VERURTEILT!

Verurteilung der französischen Behörden: Laut EGMR ist der Aufruf zum Boykott israelischer Produkte durch freie Meinungsäußerung geschützt.

BDS France,  11. Juni 2020
Pressemitteilung

Die BDS-Kampagne Frankreich begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Baldassi and Others v. France , Antrag Nr. 15271/16 und andere) vom 11. Juni 2020. Darin wird Frankreich verurteilt, das  Recht auf freie Meinungsäußerung von Aktivist*innen verletzt zu haben, die zum Boykott israelischer Produkte in Geschäften aufriefen.

Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt die Meinungsfreiheit, die nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden kann. Die BDS-Aktivist*innen behaupteten, dass diese Bedingungen nicht erfüllt seien und dass ihre Meinungsfreiheit von Frankreich verletzt worden sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied einstimmig, dass Frankreich gegen Artikel 10 verstoßen habe.

Frankreich wurde daher wegen Verstoßes gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt und muss innerhalb von drei Monaten 7.380 Euro an jeden einzelnen Angeklagten (für materielle und moralische Schäden) und weitere 20.000 Euro an sie gemeinsam als Erstattung ihrer Anwaltskosten zahlen

Die BDS-Kampagne Frankreich stellt zudem fest, dass der Gerichtshof die Besonderheiten der Aufrufe zum Boykott israelischer Produkte berücksichtigt hat, wie sie von Aktivist*innen gegen die israelische Apartheid lanciert werden. Das Urteil stellt fest, dass „die von den Antragsteller*innen beanstandeten Äußerungen eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse betrafen, nämlich die Einhaltung des Völkerrechts durch den Staat Israel und die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten, und Teil einer aktuellen Debatte waren, die in Frankreich und in der gesamten internationalen Gemeinschaft offen geführt wird“ (§78).

Diese Äußerungen fallen in einem demokratischen Kontext in den Bereich der Meinungsfreiheit und sind daher geschützt. Der Aufruf zum Boykott der Produkte eines Apartheidregimes ist in der Tat ein Recht von Bewegungen, die sich für die Achtung des Völkerrechts eingesetzt haben, ein Recht, das von den friedlichen Bewegungen ausgeübt wurde, die in Indien, den Vereinigten Staaten und Südafrika gegen Kolonialismus und Diskriminierung kämpften.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beweist, wie wir immer gesagt haben, dass die französischen Behörden Unrecht hatten, als sie versuchten, eine gewaltlose und verantwortungsbewusste Bewegung wie die unsere zu kriminalisieren, die alle Formen des Rassismus, einschließlich des Antisemitismus, verurteilt und zu Boykottmaßnahmen gegen das israelische Regime, seine Unternehmen und Institutionen aufruft, solange dieser Staat das Völkerrecht nicht respektiert. Das Urteil unterstreicht den falschen und unehrlichen Charakter der Verleumdungsversuche in Bezug auf die BDS-Kampagne, mit denen diejenigen mundtot gemacht werden sollen, die dazu aufrufen, die israelische Apartheid nicht hinzunehmen.

Wir fordern die französischen Behörden auf als Konsequenz des EGMR-Urteils, die Rundschreiben Alliot-Marie und Mercier unverzüglich aufzuheben, um die Legalität und Legitimität unserer gewaltlosen Handlungsweise anzuerkennen und in einen Dialog mit uns einzutreten, so dass wir gemeinsam dazu beizutragen, Druck auf den Staat Israel auszuüben, um die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten.

Wir fordern französische Unternehmen auf, Investitionen aus Israel zurückzuziehen, und französische Institutionen, jegliche Zusammenarbeit mit israelischen öffentlichen Institutionen einzustellen.

Wir sind entschlossen, weiterhin israelische Produkte und internationale Unternehmen zu boykottieren, die Komplizen der israelischen Apartheid sind. Wir rufen auch zu einem Boykott mitbeteiligter israelischer Universitäten und Institutionen sowie kultureller und sportlicher Veranstaltungen auf, die die israelische Apartheid fördern.

Israel, Land der Apartheid, kann nicht auf unbestimmte Zeit verhindern, dass Gerechtigkeit und Freiheit der Palästinenser*innen siegen!

Wir laden alle Bürger*innen guten Willens und alle Bewegungen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung des Internationalen Rechts einsetzen, ein, sich der BDS-Kampagne anzuschließen. Unsere Mobilisierung ist legitimer und unverzichtbarer denn je in einer Zeit, in der die israelischen Behörden völkerrechtswidrig planen, einen Teil des Westjordanlandes zu annektieren und damit die Enteignung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung fortzusetzen, wie durch den Trump-Plan vorgesehen.

BDS für Gerechtigkeit, Würde und Gleichheit!

www.bdsfrance.org

campagnebdsfrance@yahoo.fr

VICTOIRE DE LA CAMPAGNE BDS SUR LE BOYCOTT DES PRODUITS ISRAÉLIENS : LA FRANCE CONDAMNEE PAR LA CEDH 

Pressemitteilung des EGMR:
Baldassi and Others v. France – Criminal conviction of activists involved in the BDS campaign boycotting products imported from Israel had no relevant and sufficient grounds and violated their freedom of expression

Interview mit Farida Trichine, eine der Aktivist*innen, die eine der treibenden Kräfte hinter den rechtlichen Schritten war:
« Une victoire d’une très grande portée » : le témoignage de Farida Trichine