Erklärungen

Solidaritätserklärung des Bundesarbeitskreises Gerechter Frieden in Nahost der LINKEN mit Christoph Glanz

Solidaritätserklärung des Bundesarbeitskreises Gerechter Frieden in Nahost der LINKEN
Solidarität mit Christoph Glanz – gemeinsames Handeln für die sofortige Beendigung der widerrechtlichen israelischen Besatzung in Palästina

Wir solidarisieren uns mit Christoph Glanz, der sich seit vielen Jahren in Deutschland für die Rechte der Palästinenser*innen einsetzt und sich aktiv in der BDS-Kampagne betätigt.

Christoph, der als Lehrer im Raum Oldenburg lebt, muss sich seit Monaten gegen eine international organisierte Diffamierungs-Kampagne wehren. Seine Eignung als Lehrer wird derzeitig von der niedersächsischen Landesschulbehörde geprüft. Seine Gewerkschaft, die GEW, bescheinigt ihm als Lehrer „Engagement für politische Beteiligung, Frieden, Verständigung, Aufklärung, einhergehend mit Toleranz anderer Sichtweisen und mit einer Hingabe, die weit über das verpflichtende  Mindestmaß hinausgeht.

Wir stellen fest: Christoph Glanz hat sich niemals abwertend über Jüd*innen geäußert. Der Vorwurf des Antisemitismus, erhoben u.a. von Benjamin Weinthal, der für seine Kampagnen gegen israelkritische Veranstaltungen bekannt ist, entbehrt jeder Grundlage.

Einer Oldenburger Abgeordneten wurde gerichtlich unter Strafandrohung von Haft oder einer hohen Geldbuße verboten, ihn nochmals als „bekannten Antisemiten“ zu bezeichnen.

Mit den regelmäßigen Diffamierungskampagnen gegen israelkritische Veranstaltungen und deren Organisator*innen wird das Ziel verfolgt, jegliche Kritik an der Politik der israelischen Regierung sowie Aufklärung über die Situation der Palästinenser*innen zu verhindern, indem Kritik an der Politik Israels mit Antisemitismus gleichgesetzt wird und Kritiker*innen unter den Generalverdacht des Antisemitismus gestellt werden.

Prof. Rolf Verleger, Psychologieprofessor in Lübeck und ehemaliges Mitglied im Zentralrat der Juden, beschrieb diese Praxis jüngst als das Ausstellen eines „Haftbefehls“.

Festzustellen ist, dass gegenwärtig in ganz Deutschland massive Kampagnen gegen Kritiker*innen der israelischen Regierungspolitik durchgeführt werden. Sie richten sich gegen Organisationen, Initiativen, Genoss*innen, Kirchenvertreter*innen, Menschenrechtsaktivist*innen, gegen Publizist*innen und Kulturschaffende, die für die Rechte der Palästinenser*innen eintreten und die Kritik an der Politik der rechtskonservativen Regierung Netanjahus in den öffentlichen Diskurs bringen. Dabei wird landauf landab mit nicht akzeptablen Methoden wie denunzierender öffentlicher Presse und/oder Drohungen gearbeitet.

In vielen Fällen haben sich Raumvermieter*innen dadurch einschüchtern lassen und in Folge dessen bereits zugesagte Räume oft sehr kurzfristig abgesagt, bereits genehmigte Veranstaltungen wurden wieder abgesetzt (Ausstellung von Kinderzeichnungen aus Gaza in Heidelberg).

Auch Anrufe bei Arbeitgeber*innen und öffentlichen Verwaltungen gehören zum Instrumentarium. Auf diese Weise wird versucht, den so notwendigen demokratischen Dialog über die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik der israelischen Regierung in Palästina mit all ihren Folgen gerade in Deutschland zu verhindern und uns den Mund zu verbieten.

Es gilt Artikel 5 des Grundgesetzes – dieses garantiert jedem in diesem Land das Recht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild“, also auch in Vorträgen, „frei zu äußern und zu verbreiten“.

Christoph formuliert: „Es geht hier einerseits um die Wiederherstellung meines guten Rufs, aber wichtiger noch, um das fundamentale Recht für die Rechte anderer, in diesem Fall der Palästinenser*innen, öffentlich streiten und einstehen zu können.“

Am 14.10.2016 trat der UN-Sicherheitsrat zu einer Sondersitzung über die israelische Siedlungspolitik zusammen und bezeichnete sie zum wiederholten Mal als ein „Hindernis für den Frieden“, kritisierte gleichzeitig  das dramatische Anwachsen der Häuserzerstörungen, vollzogen auf widerrechtlich besetztem palästinensischem Land an palästinensischem Eigentum in den C-Gebieten der Westbank.

Wir haben die Gewissheit, dass nur eine von palästinensischen und israelischen Menschenrechtsaktivist*innen international getragene, gewaltfreie Bewegung letztlich in der Lage sein kann, die israelische Politik der Besatzung und Diskriminierung gegen die Palästinenser*innen in Palästina und Israel zu beenden, sie zu ächten und Frieden zu schaffen!

Wir unterstützen das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG und solidarisieren uns ausdrücklich mit Christoph Glanz. Kritik an der Politik der israelischen Regierung ist notwendig und darf nicht durch diffamierende und durch nichts zu belegende Antisemitismus-Vorwürfe verhindert werden.

Christoph Glanz hat sich niemals antisemitisch geäußert und bewegt sich in seinem Engagement auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechts!

Bundesarbeitskreis Gerechter Frieden in Nahost der LINKEN

  1. Oktober 2016