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Unternehmensaufteilungen & Brand-Sharing: Wer ist für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich?

28. März 2018 / Nationaler palästinensischer BDS-Ausschuss (BNC)

Dieses Memo spiegelt die Position des nationalen palästinensischen BDS-Ausschusses wider, wer die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen in Fällen von Unternehmensumstrukturierungen und -spaltungen trägt.

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Dieses Memo befasst sich mit Fragen der Unternehmensverantwortung und der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen bei Umstrukturierungen und Spaltungen, wenn die ausgegliederten Unternehmen zu getrennten juristischen Personen statt Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft werden, aber dennoch deren Unternehmensmarke behalten.

Die BDS-Bewegung hat anhand mehrere Beispiele erlebt, wie sich Unternehmen, die sich aufgrund des Drucks von BDS oder anderer finanzieller Faktoren in zwei – oder mehr – Unternehmen aufteilten, die sich dann eine Marke teilen. Motorola hat sich in Motorola Mobility und Motorola Solutions aufgeteilt; Hyundai in Hyundai Motor Company und Hyundai Group; Volvo in Volvo Cars und Volvo Group; und das jüngste Beispiel, das in diesem Memo kurz angesprochen wird, ist Hewlett Packard (HP Co.).

Neue Unternehmen, die durch Unternehmenssplits entstehen, behalten oft die Unternehmensmarke der Muttergesellschaft, denn Marken sind ein wertvolles Gut. Bekannte Marken werden mit Milliarden von Dollar bewertet. Im Mai 2017 z.B. wurde Hewlett-Packard (HP) von Forbes als die 42. wertvollste Marke der Welt mit einem Wert von 13,2 Milliarden Dollar bewertet.

Wenn sich ein Unternehmen, das gegen die Menschenrechte verstößt, in zwei oder mehr Unternehmen aufspaltet, die seine Unternehmensmarke beibehalten und teilen, tragen dann einige oder alle diese neuen Unternehmen die Verantwortung für diese früheren Verletzungen? Tragen alle Unternehmen, die die gleiche Unternehmensmarke tragen, die Verantwortung für die von einem von ihnen begangenen Menschenrechtsverletzungen? Können sie alle zur Verantwortung gezogen werden?

Der palästinensische nationale BDS-Ausschuss (BNC) vertritt diese Position:

1. Im Allgemeinen führt die Markenteilung durch rechtlich getrennte Unternehmen – sofern diese Trennung nachprüfbar ist – nicht zu einer gemeinsamen oder kollektiven Verantwortung für Verletzungen des humanitären Völkerrechts (HVR) und/oder der Menschenrechte durch ein oder mehrere Unternehmen mit demselben Markennamen. Die unternehmerische Verantwortung liegt beim Unternehmen, das die Verstöße begeht.

2. Es obliegt jedem Unternehmen, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass es frei von illegalen und unethischen Geschäftsaktivitäten ist. Die Öffentlichkeit muss nicht – – und kann es normalerweise auch nicht – feststellen, welche der neuen Unternehmen, die aus der Unternehmensumstrukturierung hervorgegangen sind, illegale/unethische Geschäfte von der ehemaligen Muttergesellschaft geerbt haben. Daher können beispielsweise Verbraucher*innen und Investor*innen alle Unternehmen, die dieselbe Marke verwenden, für Menschenrechtsverletzungen, die im Namen der Marke begangen wurden, zur Verantwortung ziehen, es sei denn, ein Unternehmen weist eindeutig nach, dass es im Einklang mit dem HVR und den Menschenrechten handelt.

3. Unternehmen, die die gleiche Marke verwenden, haben nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wirtschaftliches Interesse daran, eindeutige Nachweise dafür zu erbringen, dass sie im Einklang mit dem HVR und den Menschenrechten handeln. Andernfalls besteht die Gefahr von Reputationsschäden für die Marke und von Verbraucher*innenboykotten, die alle Unternehmen mit derselben Marke betreffen, weil ihre Produkte/Dienstleistungen von der Öffentlichkeit als aus ein und derselben Quelle stammend wahrgenommen werden. Die Unschärfe der Wahrnehmung wird von Unternehmen mit derselben Marke gewollt, damit sie gemeinsam maximalen Nutzen aus dem guten Ruf der Marke ziehen können. Aber auch das Gegenteil ist der Fall. Wenn eine gemeinsame Marke mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht wird, können beide Unternehmen durch die gemeinsame Marke Einbußen erleiden, auch wenn nur eines der Unternehmen mit den Verletzungen in Verbindung gebracht wird.

4. Die individuelle Verantwortung für die Beteiligung an Kriegsverbrechen und flagranten Menschenrechtsverletzungen bleibt auch nach der Umstrukturierung und Auflösung der Muttergesellschaft bestehen. Inhaber*innen und Geschäftsführer*innen der Muttergesellschaft sind verantwortlich und haftbar. In Situationen, in denen diese Personen auch Eigentümer*innen oder Geschäftsführer*innen einer durch einen Unternehmenssplit neu gegründeten Gesellschaft sind, kann dies Geschäftsrisiken für die jeweilige Nachfolgegesellschaft mit sich bringen.

HP: Unternehmensumstrukturierung und -verantwortung

Hewlett Packard (HP Co.) hat sich in Hewlett Packard Inc. und Hewlett Packard Enterprise (HP-E) aufgeteilt. Im Frühjahr 2017 fusionierte HP-E mit der Computer Science Corporation (CSC); anschließend wurden Teile von CSC und HP-E zu einem neuen globalen IT-Dienstleister, der DXC Technology (DXC), ausgegliedert.

Nach der Umstrukturierung stellt HP-E weiterhin die Server zur Verfügung, auf denen das Bevölkerungsregister der israelischen Regierung gespeichert ist. Dieses Bevölkerungsregister ist ein wichtiger Teil des israelischen Apartheidregimes, das das palästinensische Volk in Exilant*innen und Flüchtlinge ohne Status und Rechte in ihrem Land, Bürger*innen zweiter Klasse in Israel (diskriminiert durch mehr als 60 rassistische Gesetze) und palästinensische “Bewohner*innen” – nicht Bürger*innen – in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT), einschließlich Ost-Jerusalem, nach israelischem Zivil- und Militärrecht aufteilt hat.

HP Co., die aufgelöste Muttergesellschaft, hatte einen Vertrag über die ausschließliche Lieferung von Computern an das israelische Militär bis 2017 mit einer Option zur Verlängerung um zwei Jahre. Da Verbraucher*innenprodukte nach dem Split an HP Inc. gingen, ist es wahrscheinlich, dass dieser Vertrag an HP Inc. ging.

Die beiden neuen Unternehmen, die sich die Marke HP teilen, haben noch keine eindeutigen Beweise dafür vorgelegt, dass sie bei ihren Geschäftsaktivitäten mit Israel nicht gegen das HVR und die palästinensischen Menschenrechte verstoßen. Weder HP-E noch HP Inc. haben auf mehrfache Anfragen zur Klärung des aktuellen Status der Komplizenschaft der ehemaligen Muttergesellschaft mit dem israelischen Militär und der Regierung nach der Trennung reagiert. Keines der beiden Unternehmen hat Beweise dafür vorgelegt, dass es keine Geschäftsbeziehungen zu israelischen Einrichtungen unterhält, die direkt oder indirekt gegen das HVR und die palästinensischen Menschenrechte verstoßen. Bis beide Unternehmen dies tun, können und sollten Menschenrechtsverteidiger*innen und -aktivist*innen, auch in der BDS-Bewegung, durch Boykott- und Desinvestitionsaktionen sowohl HP-E als auch HP Inc. für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich machen, die im Namen der gemeinsamen Marke begangen wurden.

Die individuelle Verantwortung für die gut dokumentierten Verletzungen der Menschenrechte durch die ehemalige Muttergesellschaft (HP Co.) verbleibt bei deren CEO Meg Whitman und dem Vorstand zum Zeitpunkt der Unternehmensteilung. CEOs und Vorstandsmitglieder der Nachfolgeunternehmen HP-E, HP Inc. und DXC sind rechtlich verantwortlich und haftbar für HVR und Menschenrechte, die bei der Ausübung ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit mit israelischen staatlichen oder privaten Einrichtungen verletzt werden.

Der nationale, palästinensische BDS-Ausschuss (BNC) ist die größte Koalition der palästinensischen Zivilgesellschaft. Sie leitet und unterstützt die weltweite Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung für die palästinensischen Rechte.

Eine Übersetzung der Redaktion www.bds-kampagne.de von dem Artikel

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