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	<title>PACBI Guidelines-Archiv - BDS-Kampagne</title>
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	<description>Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen</description>
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	<title>PACBI Guidelines-Archiv - BDS-Kampagne</title>
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	<item>
		<title>PACBI-Leitlinien für den internationalen kulturellen Boykott von Israel</title>
		<link>https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-kulturellen-boykott-von-israel-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jul 2018 21:56:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kultureller Boykott]]></category>
		<category><![CDATA[PACBI Guidelines]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(überarbeitet im Juli 2014, Dank an BDS Schweiz für Übersetzung) Die Palästinensische Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott von</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-kulturellen-boykott-von-israel-2/">PACBI-Leitlinien für den internationalen kulturellen Boykott von Israel</a> erschien zuerst auf <a href="https://bds-kampagne.de">BDS-Kampagne</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="fb-root"></div>
<p>(überarbeitet im Juli 2014, <strong>Dank an BDS Schweiz für Übersetzung</strong>)</p>
<p>Die Palästinensische Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott von Israel (PACBI) als verantwortlicher Teil für die Betreuung der Aspekte des akademischen und kulturellen Boykotts innerhalb des Nationalen palästinensischen BDS-Ausschusses (BNC) setzt sich seit 2004 für den <a href="https://bdsmovement.net/pacbi/pacbi-call">Boykott akademischer und kultureller Institutionen von Israel</a> ein.</p>
<p>Die Haltung stützt sich auf die Tatsache, dass diese Institutionen mitverantwortlich sind für das israelische Unterdrückungssystem, das den PalästinenserInnen ihre völkerrechtlich garantierten Grundrechte abspricht oder sie an der Ausübung dieser Rechte, insbesondere der Bewegungsfreiheit und freien Meinungsäußerung, hindert.</p>
<p>Kulturelle Institutionen sind ein integraler Bestandteil des ideologischen und institutionellen Gerüsts des gegen das palästinensische Volk gerichteten israelischen Systems der Besatzung, des Siedlerkolonialismus und der Apartheid. Israelische Kultureinrichtungen (darunter namentlich Ensembles in den darstellenden Künsten, Musikgruppen, Filmorganisationen, Schriftstellerverbände und Festivals) haben ihr Schicksal an das hegemoniale zionistische Establishment in Israel gekoppelt, und trotz der Bemühungen einer Handvoll prinzipientreuer individueller Kulturschaffender, AutorInnen und FilmemacherInnen sind diese Institutionen klar daran beteiligt, die israelische Besatzung und die systematische Verweigerung palästinensischer Rechte zu rechtfertigen und weißzuwaschen.</p>
<p>Die Kampagne für den kulturellen Boykott Südafrikas unter der Apartheid war eine wichtige Inspirationsquelle in der Ausarbeitung des palästinensischen Aufrufs zum Boykott und dessen Kriterien, auch wenn es ein paar entscheidende Unterschiede gibt. Insbesondere ist der palästinensische Boykott im Unterschied zum kulturellen Boykott Südafrikas rein institutionell und richtet sich nicht gegen Personen an sich.</p>
<p><strong>Die Meinungsfreiheit</strong></p>
<p>Da der BNC mittels der nachfolgend dargestellten PACBI-Leitlinien Zensur ablehnt und das Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützt, steht der institutionelle Boykott, zu dem die palästinensische Zivilgesellschaft aufruft, nicht im Widerspruch zu dieser Freiheit. PACBI unterstützt die international akzeptierte Definition der freien Meinungsäußerung, wie sie im Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, <a href="http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/ccpr.aspx">ICCPR</a>) vereinbart wurde.</p>
<p>Die in den Grundsätzen des Völkerrechts und der universellen Menschenrechte verankerte BDS-Bewegung und mit ihr PACBI lehnen den Boykott von Individuen auf der Grundlage ihrer Identität (beispielsweise Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht oder Religion) oder ihrer Meinungen prinzipiell ab. Die simple Mitgliedschaft israelischer Kulturschaffender in einer israelischen Kultureinrichtung stellt folglich keine Grundlage für die Anwendung des Boykotts dar. Wenn Einzelpersonen jedoch den Staat Israel oder eine mitverantwortliche israelische Institution vertreten oder beauftragt/angeworben sind, an den Bemühungen Israels zur Aufwertung seines Images (Rebranding) mitzuwirken, unterliegen sie dem institutionellen Boykott, zu dem die BDS-Bewegung aufruft.</p>
<p>Während die freie Meinungsäußerung der Einzelnen im Kontext des kulturellen Boykotts vollständig und lückenlos zu respektieren ist, können individuelle Kulturschaffende/AutorInnen, ob israelischer oder anderer Herkunft, nicht davon bewahrt werden, im Namen des „gesunden Menschenverstands“ (jenseits des Geltungsbereichs der PACBI-Kriterien für institutionellen Boykott) boykottiert zu werden, wenn Menschen mit Gewissen irgendwo in der Welt in Reaktion auf etwas, was weithin als krasse persönliche Komplizenschaft, Verantwortung oder Rechtfertigung von Völkerrechtsverletzungen (wie Kriegsverbrechen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen; rassistische Gewalt oder Beleidigungen etc.) empfunden wird, zu einem Boykott aufrufen. Auf dieser Ebene sollten die israelischen Kulturschaffenden nicht von berechtigter Kritik oder anderen Formen des legalen Protests einschließlich Boykott ausgespart werden; sie sollten so behandelt werden wie alle, die ähnliche Taten begehen, nicht besser und nicht schlechter. Dies ist in Einklang mit der universellen Menschenrechtserklärung, auf die sich die Prinzipien der BDS-Bewegung stützen und die <a href="http://www.un.org/en/universal-declaration-human-rights/index.html">besagt</a>:</p>
<p>„Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“</p>
<p><strong>Leitlinien des internationalen kulturellen Boykotts</strong></p>
<p>In Jahren der intensiven Zusammenarbeit mit PartnerInnen aus mehreren Ländern mit dem Ziel, den kulturellen Boykott von Israel voranzutreiben, der von der überwiegenden Mehrheit der palästinensischen <a href="http://www.pacbi.org/etemplate.php?id=315">Kulturschaffenden, AutorInnen, FilmemacherInnen und Kultureinrichtungen</a> unterstützt wird,  hat PACBI zahlreiche kulturelle Projekte und Aktivitäten genau geprüft, um zu beurteilen, inwiefern sie unter die Kriterien für den Boykott fallen, und in der Folge offene Briefe, Erklärungen und Gutachten dazu veröffentlicht. Die wichtigsten drei Schlussfolgerungen, die PACBI gezogen hat, sind:</p>
<p>a) viele dieser Veranstaltungen und Projekte bewegen sich in einer unsicheren Grauzone, die schwierig zu beurteilen ist;</p>
<p>b) es ist wichtig, zu betonen, dass der Boykott nicht nur auf die mitverantwortlichen Kultureinrichtungen, sondern auch auf die ihnen innewohnenden organischen Beziehungen untereinander zielen soll, die den Mechanismus der kolonialen Unterwerfung und Apartheid reproduzieren; und</p>
<p>c) strategisch nicht auf jedes boykottierbare Projekt mit einer aktiven Boykottkampagne reagiert werden muss, sondern die AktivistInnen ihre Energie auf Kampagnen legen sollen, die zum gegebenen Zeitpunkt Vorrang haben.</p>
<p>Gestützt auf diese Erfahrung und in Reaktion auf die wachsende Nachfrage an spezifischen BDS-Leitlinien für die Anwendbarkeit des internationalen kulturellen Boykotts von Israel auf Projekte aller Art, von Filmen, Literaturfestivals und Kunstausstellungen über Musik und Tanzveranstaltungen bis zu Konferenzen, legt PACBI nachfolgend eindeutige, einheitliche und kohärente Kriterien und Leitlinien vor, die spezifisch auf Nuancen und Besonderheiten im kulturellen Bereich eingehen.</p>
<p>Diese Leitlinien sollen insbesondere international bewusst handelnden KünstlerInnen, AutorInnen und Kulturschaffenden sowie kulturellen Einrichtungen und Verbänden helfen, sich als Beitrag zur Hochhaltung des Völkerrechts und zur Förderung des Kampfs für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit in Einklang mit dem palästinensischen Boykottaufruf zu verhalten. Ähnliche Leitlinien hat PACBI auch für den akademischen Bereich veröffentlicht.</p>
<p>Internationale Kulturschaffende, die sich nicht an den Boykottaufruf halten, die BDS-„Streiklinie“ durchbrechen und dann in einer Geste des „Ausgleichs“ versuchen, palästinensische Gruppen oder Einrichtungen zu treffen, tragen zu einer falschen Wahrnehmung von Symmetrie zwischen kolonialen Unterdrückern und Kolonisierten bei. Auch wenn der Besuch internationaler UnterstützerInnen und VerteidigerInnen der palästinensischen Rechte im besetzten palästinensischen Gebiet immer als eine Quelle der Ermutigung und Unterstützung willkommen geheißen wurde, glauben die PalästinenserInnen, dass Solidarität beinhaltet, den Boykottaufruf zu unterstützen, der ein akzeptierter Aufruf der Unterdrückten ist, und den Besuch palästinensischer Institutionen oder Gruppen nicht mit boykottierbaren Tätigkeiten an israelischen Institutionen zu verbinden. Internationale BesucherInnen, die darauf bestehen, auf ihrer Route als eine Art von „<a href="http://ec2-23-21-206-149.compute-1.amazonaws.com/news/bds-bashers-and-their-search-fig-leaves">Feigenblatt</a>“ israelische Kultureinrichtungen mit einzubeziehen, sollten nicht erwarten, von palästinensischen Kultureinrichtungen willkommen geheißen zu werden.</p>
<p>Generell fordert PACBI internationale Kulturschaffende (beispielsweise KünstlerInnen, AutorInnen, FilmemacherInnen) und Kultureinrichtungen, insbesondere Verbände und Vereine, dringend auf, Veranstaltungen, Aktivitäten, Verträge oder Projekte, an denen Israel, seine Lobbygruppen und Kultureinrichtungen beteiligt sind oder die für die Normalisierung von Israel im weltweiten Kulturbereich plädieren, die die Völkerrechtsverletzungen und die Missachtung der palästinensischen Rechte durch Israel weißwaschen oder die BDS-Leitlinien missachten, zu boykottieren und/oder wo dies möglich und sinnvoll ist auf deren Absage hinzuwirken.</p>
<p>Nachfolgend verstehen wir unter dem Begriff „Werk“ kulturelle Erzeugnisse wie Filme, Kunstwerke, Stücke und andere Formen der Kunst; unter „Veranstaltung“ verstehen wir Filmfestivals, Konferenzen, Kunstausstellungen, Aufführungen (einschließlich Musik und Tanz), Tourneen von KünstlerInnen und SchriftstellerInnen und andere.</p>
<p><strong>Nachfolgend die spezifischen BDS-Leitlinien zur Beurteilung, ob Veranstaltungen und Werke in Widerspruch zum palästinensischen kulturellen Boykott Israels stehen:</strong></p>
<p><strong>1. Als allgemeine und übergeordnete Regel gilt, dass israelische Kultureinrichtungen bis zum Beweis des Gegenteils mitverantwortlich sind für die Aufrechterhaltung der Besatzung und der Verweigerung grundlegender palästinensischer Rechte, sei es durch Stillschweigen oder ihre aktive Beteiligung an der Rechtfertigung, Verharmlosung oder anderweitigen bewussten Ablenkung von Israels Völker- und Menschenrechtsverletzungen.</strong></p>
<p>Folglich müssen diese Institutionen, alle ihre Werke und alle Veranstaltungen, die sie finanzieren oder mittragen, boykottiert werden. Wie beim kulturellen Boykott der südafrikanischen Apartheid werden internationale KünstlerInnen und Kulturschaffende dringend aufgefordert, die wie immer geartete Anerkennung israelischer Kultureinrichtungen nicht länger mitzutragen, z.B. durch Vorführen, Präsentieren oder prominentes Ausstellen ihrer Werke (in Filmen, Installationen, literarischen Werken), durch Lesungen oder Aufführungen in mitverantwortlichen israelischen Kultureinrichtungen oder in Zusammenarbeit mit diesen, durch Veranstaltungen, durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung solcher Werke durch die entsprechenden Institutionen. Ebenso sollten Aktivitäten und Projekte unter Beteiligung von Einzelpersonen, die diese mitverantwortlichen Institutionen explizit vertreten, boykottiert werden. Zu betonen ist, dass der Inhalt oder die künstlerische Qualität eines kulturellen Werks für die Festlegung, ob es zu boykottieren ist oder nicht, keine Relevanz hat.</p>
<p><strong>2. Ein Werk ist zu boykottieren, wenn es von einer offiziellen israelischen Körperschaft oder einer nicht israelischen, aber der Aufpolierung des israelischen Images oder vergleichbaren Propagandazwecken dienenden Institution in Auftrag gegeben wurde.[1]</strong></p>
<p>Israelische kulturelle Werke (nicht zu verwechseln mit öffentlichen Veranstaltungen), die von offiziellen israelischen Körperschaften finanziert werden, aber weder Auftragswerke noch sonst wie an politische Bedingungen gebunden sind, sind nicht per se zu boykottieren. Unter „politischen Bedingungen“ sind hier spezifische Klauseln gemeint, die die EmpfängerInnen von Fördergeldern dazu verpflichten, direkt oder indirekt den Rebranding- und Propagandabemühungen der israelischen Regierung oder mitverantwortlichen Institutionen zu dienen. Israelische kulturelle Werke, die im Rahmen des Anrechts individueller Kulturschaffender, als steuerzahlende BürgerInnen staatliche Mittel zu beziehen, entsprechende Gelder erhalten, ohne dass dies an die Verpflichtung gekoppelt ist, den politischen und propagandistischen Interessen des Staates Israel zu dienen, sind nicht zu boykottieren. Umgekehrt würde die Zustimmung zu solchen Bedingungen ein kulturelles Werk zu einer Art von Komplizenschaft machen, das zu den Bemühungen des israelischen Staates beitragen würde, die Realität von Kolonialismus und Apartheid weißzuwaschen oder zu kaschieren, und wäre damit zu boykottieren. In dieser Logik betrachten wir alle nichtisraelischen (internationalen, palästinensischen) kulturellen Werke, die von israelischen Körperschaften oder<em> internationalen Organisationen finanziert werden, denen es um die Aufpolierung des Images von Israel geht, als politisch motivierte Auftragswerke, die folglich zu boykottieren sind.</em></p>
<p>Das klarste Beispiel ist die gut dokumentierte Tatsache, dass zahlreiche israelische KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und andere Kulturschaffende, die zur Deckung ihrer eigenen Teilnahme oder der ihres Werks an internationalen Veranstaltungen einen Antrag auf staatliche Finanzierung stellen, verpflichtet sind, zu den offiziellen Propagandabemühungen Israels beizutragen. Dafür müssen die Kulturschaffenden einen Vertrag mit dem israelischen Außenministerium unterzeichnen, der sie bindet, „getreulich, verantwortungsvoll und unermüdlich darauf hinzuwirken, das Ministerium mit den höchsten professionellen Dienstleistungen zu versorgen“. Der <a href="http://www.haaretz.com/putting-out-a-contract-on-art-1.250388">Vertrag</a> sieht auch vor, dass „der Dienstleister sich bewusst ist, dass das Ziel, bei ihm Dienstleistungen in Auftrag zu geben, die Förderung der politischen Interessen des Staates Israel durch Kultur und Kunst ist, was beinhaltet, zur Schaffung eines positiven Images von Israel beizutragen.“</p>
<p><strong>3. Eine Veranstaltung/kulturelle Aktivität ist zu boykottieren, wenn sie vollständig oder teilweise durch eine offizielle israelische Körperschaft oder eine mitverantwortliche Institution gesponsert wird.</strong></p>
<p>Wie in der vorigen Leitlinie gilt als allgemeiner Grundsatz, dass die Veranstaltung/die öffentliche Tätigkeit, die in Zusammenarbeit oder mit dem Sponsoring/unter der Ägide einer offiziellen israelischen Körperschaft oder einer mitverantwortlichen Institution umgesetzt wird, Komplizenschaft bedeutet und folglich boykottiert zu werden verdient. Dasselbe gilt für die Unterstützung oder das Sponsoring von nichtisraelischen Institutionen, die der Aufpolierung des Images/der Propagandabemühungen Israels dienen.</p>
<p><strong>4. Projekte, die die Normalisierung zum Ziel haben, sind zu boykottieren.</strong></p>
<p>Kulturelle Aktivitäten, Projekte, Veranstaltungen und Werke, an denen PalästinenserInnen und/oder andere AraberInnen auf der einen und Israelis auf der anderen Seite beteiligt sind (ob bi- oder multilateral) und die sich auf die falsche Prämisse einer Symmetrie oder einer Parität zwischen Unterdrückenden und Unterdrückten stützen oder annehmen, Kolonisierer und Kolonisierte seien gleichermaßen für den „Konflikt“ verantwortlich, sind Formen der intellektuell unredlichen und moralisch verwerflichen <a href="https://bdsmovement.net/news/israel%E2%80%99s-exceptionalism-normalizing-abnormal">Normalisierung</a>, die zu boykottieren sind.</p>
<p>Anstatt den ungerechten Status quo infrage zu stellen, tragen solche Projekte vielmehr zu dessen Fortdauer bei. Zu den Beispielen zählen Veranstaltungen, Projekte, Veröffentlichungen, Filme und Ausstellungen, die darauf angelegt sind, PalästinenserInnen oder AraberInnen und Israelis zusammenzubringen, damit sie ihre jeweiligen Darstellungen und Perspektiven präsentieren oder auf Versöhnung oder die „Überwindung von Gräben“ etc. hinarbeiten können, ohne die Wurzeln des Unrechts und die Voraussetzungen für Gerechtigkeit zu thematisieren. Die anderen von PACBI berücksichtigten Faktoren zur Bewertung solcher Veranstaltungen oder Projekte betreffen die finanziellen Mittel, die Konzeption des Werks oder der Veranstaltung, die Ziele der finanzierenden Organisationen(en), die Teilnehmenden und andere vergleichbar relevante Faktoren.</p>
<p>Da die einzige normale – und tatsächlich willkommene – Beziehung zwischen Angehörigen der Unterdrücker-Community und jenen der unterdrückten Community eine Beziehung ist, die die völkerrechtlich verankerten Grundrechte der Unterdrückten anerkennt und einen gemeinsamen Kampf gegen Unterdrückung beinhaltet, sind Gemeinschaftsprojekte, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen, nicht als Formen der Normalisierung zu betrachten und unterliegen damit nicht dem Boykott:</p>
<p>(a) die israelische Seite im Projekt anerkennt die umfassenden völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte (entsprechend den drei im <a href="https://www.bdsmovement.net/call">BDS-Aufruf</a> genannten Rechten); und</p>
<p>(b) das Werk oder die Veranstaltung zielt eher auf „gemeinsamen Widerstand“ (<a href="http://www.maannews.net/eng/ViewDetails.aspx?ID=405314">co-resistance</a>) und nicht auf „ein Nebeneinander“ (co-existence).</p>
<p>Öffentliche Diskussionen zwischen PalästinenserInnen/AraberInnen und Israelis sind vom Boykott ausgenommen, wenn sie ohne jegliche Zusammenarbeit mit Israel, mit Pressure Groups und mitverantwortlichen Institutionen zustande kommen.</p>
<p><strong>5. Factfinding-Missions und Studienreisen, die von Israel, seinen mitverantwortlichen Institutionen oder seinen internationalen Lobbygruppen Gelder erhalten, sind zu boykottieren.</strong></p>
<p>Auf der anderen Seite unterliegen ausgewogene Factfinding-Missions oder Studiengruppen, selbst wenn sie Treffen mit mitverantwortlichen israelischen Hochschuleinrichtungen einschließen, nicht dem Boykott, sofern keinerlei institutionelle Verbindungen (z.B. Seminare, Arbeitsgruppen, Ausstellungen etc.) mit den mitverantwortlichen israelischen Einrichtungen eingegangen werden.</p>
<p><strong>Der kulturelle Boykott Israels soll fortgesetzt werden, bis Israel die drei im BDS-Aufruf aus dem Jahr 2005 genannten Grundforderungen erfüllt. </strong></p>
<p><strong>Um ihr Einverständnis mit dem israelischen Regime von Besatzung, Siedlerkolonialismus und Apartheid zu beenden, müssen israelische Kultureinrichtungen zwei Grundbedingungen erfüllen:</strong></p>
<p>a) öffentlich die im Völkerrecht verankerten unveräußerlichen Grundrechte des palästinensischen Volks (einschließlich der drei im BDS-Aufruf von 2005 formulierten Grundrechte) anerkennen und</p>
<p>b) alle Formen der Komplizenschaft mit der Missachtung der völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte einstellen, darunter diskriminierende Maßnahmen und Praktiken sowie verschiedene Rollen in der Beschönigung und Rechtfertigung der Verletzung des Völkerrechts und der Menschen-rechte der PalästinenserInnen durch Israel.</p>
<p>&#8212; <strong>Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel (PACBI)</strong></p>
<p>[1] One such organization is the America-Israel Cultural Foundation, whose mission includes depicting the State of Israel “as a thriving cultural environment that stimulates creativity and artistic life.” See <a href="http://www.aicf.org/about/mission">http://www.aicf.org/about/mission</a>.  The organization takes credit for having supported and promoted all major cultural institutions in Israel, such as the Israel Philharmonic  Orchestra and the Israel Museum.  See: <a href="http://www.aicf.org/about/impact/institutions">http://www.aicf.org/about/impact/institutions</a></p>
<p>Originaltext: <a href="https://bdsmovement.net/pacbi/cultural-boycott-guidelines">PACBI Guidelines for the International Cultural Boycott of Israel</a>, July 2014<br />
Auf Deutsch zuerst erschienen auf <a href="https://bds-info.ch/index.php/de/kultur?file=files/Upload/Downloads%20Broschueren/Kultur/Leitlinien_KulturellerBoykott_2014.pdf">BDS Schweiz</a></p>

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<p>Der Beitrag <a href="https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-kulturellen-boykott-von-israel-2/">PACBI-Leitlinien für den internationalen kulturellen Boykott von Israel</a> erschien zuerst auf <a href="https://bds-kampagne.de">BDS-Kampagne</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>PACBI-Leitlinien für den internationalen akademischen Boykott von Israel</title>
		<link>https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-akademischen-boykott-von-israel-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jul 2017 11:33:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Akademischer Boykott]]></category>
		<category><![CDATA[PACBI Guidelines]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(überarbeitet im Juli 2014 &#8211; Dank an BDS Schweiz für die Übersetzung ins Deutsche) Die Palästinensische Kampagne für den akademischen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-akademischen-boykott-von-israel-2/">PACBI-Leitlinien für den internationalen akademischen Boykott von Israel</a> erschien zuerst auf <a href="https://bds-kampagne.de">BDS-Kampagne</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="fb-root"></div>

<p><em>(überarbeitet im Juli 2014 &#8211; <strong>Dank an BDS Schweiz für die Übersetzung ins Deutsche</strong>)</em></p>
<p>Die Palästinensische Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott von Israel (PACBI) als verantwortlicher Teil für die Betreuung der Aspekte des akademischen und kulturellen Boykotts innerhalb des Nationalen palästinensischen BDS-Ausschusses (BNC) setzt sich seit 2004 für den Boykott akademischer und kultureller Institutionen ein. Die Haltung stützt sich auf die Tatsache, dass diese Institutionen zutiefst mitverantwortlich sind für das israelische Unterdrückungssystem, das den PalästinenserInnen ihre völkerrechtlich garantierten Grundrechte abspricht oder sie an der Ausübung dieser Rechte, insbesondere der akademischen Freiheit und dem Recht auf Bildung, hindert.</p>
<p>Die Hochschuleinrichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil des ideologischen und institutionellen Gerüsts des gegen das palästinensische Volk gerichteten <a href="https://bdsmovement.net/colonialism-and-apartheid">israelischen Systems von Besatzung, Kolonialismus und Apartheid</a>. Seit ihrer Gründung hat die israelische Universität ihr Schicksal an das hegemoniale politisch-militärische Establishment in Israel gekoppelt, und trotz der Bemühungen einer Handvoll prinzipientreuer AkademikerInnen ist die israelische Universität zutiefst in die Unterstützung und Weiterführung der systematischen Verweigerung der palästinensischen Rechte durch Israel <a href="https://bdsmovement.net/academic-boycott">verwickelt</a>.</p>
<p>Der institutionelle akademische Boykott, zu dem PACBI aufruft, wurde vom Palästinensischen Rat für Höhere Bildung (CHE) angenommen. Er liegt auf der Linie des Aufrufs für „die Nicht-Kooperation auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet zwischen palästinensischen und israelischen Universitäten“[1], der als maßgebend gilt, und wurde vom Palästinensischen Gewerkschaftsverband der Hochschulprofessoren und -angestellten (PFUUPE) unterstützt.</p>
<p><strong>Die akademische Freiheit</strong></p>
<p>Der BNC unterstützt mittels der nachfolgend dargestellten PACBI-Leitlinien das universelle Recht auf akademische Freiheit. Der institutionelle Boykott, zu dem die palästinensische Zivilgesellschaft aufruft, steht zu dieser Freiheit nicht im Widerspruch. PACBI unterstützt die international akzeptierte Definition von akademischer Freiheit, wie sie vom Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) verabschiedet wurde:</p>
<p>„Die akademische Freiheit schließt die Freiheit jedes Einzelnen ein, seine Meinung über die Einrichtung oder das System, in dem er tätig ist, frei zu äußern, seine Aufgaben ohne Diskriminierung oder Furcht vor Unterdrückung durch den Staat oder sonstige Akteure wahrzunehmen, in berufsständischen Vereinigungen oder repräsentativen akademischen Gremien mitzuwirken und in den Genuss aller international anerkannten Menschenrechte zu gelangen, die für andere Personen in demselben Hoheitsbereich gelten. Der Genuss der akademischen Freiheit bringt <em>Verpflichtungen</em> mit sich, wie beispielsweise <a href="https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=4slQ6QSmlBEDzFEovLCuW%2bKyH%2bnXprasyMzd2e8mx4cYlD1VMUKXaG3Jw9bomilLKS84HB8c9nIHQ9mUemvt0Fbz%2f0SS7kENyDv5%2fbYPWAxMw47K5jTga59puHtt3NZr">die Pflicht, die akademische Freiheit anderer zu achten</a>, die faire Diskussion gegensätzlicher Auffassungen zu gewährleisten und niemanden aus einem der unzulässigen Gründe zu diskriminieren.“</p>
<p>Die in den Grundsätzen des Völkerrechts und der universellen Menschenrechte verankerte BDS-Bewegung und mit ihr PACBI lehnen den Boykott von Individuen auf der Grundlage ihrer Identität (beispielsweise Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht oder Religion) oder ihrer Meinungen prinzipiell ab. Wenn jedoch eine Einzelperson (z.B. als Dekan, RektorIn, PräsidentIn) den Staat Israel oder eine mitverantwortliche israelische Institution <em>vertritt</em> oder beauftragt bzw. angestellt ist, an den Bemühungen Israels zur Aufwertung des eigenen Images (Rebranding) mitzuwirken, unterliegt sie dem institutionellen Boykott, zu dem die BDS-Bewegung aufruft.</p>
<p><em>Die simple Mitgliedschaft in einer israelischen Hochschuleinrichtung stellt folglich keine Grundlage dar, einen Boykott zu praktizieren.</em></p>
<p>Während die akademische Freiheit der Einzelnen im Kontext des akademischen Boykotts vollständig und lückenlos zu respektieren ist, können individuelle AkademikerInnen, ob israelischer oder anderer Herkunft, nicht davon bewahrt werden, im Namen des „gesunden Menschenverstands“ (jenseits des Geltungsbereichs der PACBI-Kriterien für institutionellen Boykott) boykottiert zu werden, wenn Menschen mit Gewissen irgendwo in der Welt in Reaktion auf etwas, was weithin als krasse persönliche Komplizenschaft, Verantwortung oder Rechtfertigung von Völkerrechtsverletzungen empfunden wird (etwa die direkte oder indirekte Beteiligung an der Verübung von Kriegsverbrechen oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen; den Aufruf zu Gewalt; rassistische Beleidigungen etc.), zu einem Boykott aufrufen. Auf dieser Ebene sollten die israelischen AkademikerInnen nicht automatisch von berechtigter Kritik oder anderen Formen des legalen Protests einschließlich Boykott verschont werden; sie sollten so behandelt werden wie alle, die ähnliche Taten begehen, nicht besser und nicht schlechter. Dies steht in Einklang mit der universellen Menschenrechtserklärung, auf die sich die Prinzipien der BDS-Bewegung stützen. Sie besagt:</p>
<p>„Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. [2]“</p>
<p><strong>Leitlinien für den akademischen Boykott</strong></p>
<p>Seit 2004 hat PACBI zahlreiche universitäre Projekte und Aktivitäten genau geprüft, um zu beurteilen, inwiefern sie unter die Kriterien für den Boykott fallen, und in der Folge offene Briefe, Erklärungen und Gutachten dazu veröffentlicht. Gestützt auf diese Erfahrung und in Antwort auf die wachsende Nachfrage an spezifischen PACBI- Leitlinien für die Anwendbarkeit des akademischen Boykotts auf diverse Projekte, von Konferenzen über Austauschprogramme bis zu Forschungsleistungen, legt die Kampagne nachfolgend eindeutige, einheitliche und kohärente Kriterien und Leitlinien vor, die sich spezifisch auf Nuancen und Besonderheiten des akademischen Umfelds beziehen. Diese Leitlinien sollen insbesondere bewusst handelnden AkademikerInnen und Hochschulorganen in aller Welt helfen, sich in Einklang mit dem palästinensischen Boykottaufruf zu verhalten, um zur Hochhaltung des Völkerrechts und zur Förderung des Kampfs für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit beizutragen. Ähnliche Leitlinien hat <a href="https://bdsmovement.net/pacbi/cultural-boycott-guidelines">PACBI auch für den kulturellen Bereich veröffentlicht</a>.</p>
<p>Als allgemeine und übergeordnete Regel gilt, dass alle israelischen Hochschulinstitutionen aufgrund ihrer jahrzehntelangen tiefen und bewussten Mitbeteiligung an der Aufrechterhaltung der Besatzung und der Verweigerung grundlegender palästinensischer Rechte, sei es durch ihr Stillschweigen, ihre aktive Beteiligung an der Rechtfertigung und Verharmlosung oder anderweitigen bewussten Ablenkung von Israels Völker- und Menschenrechtsverletzungen oder durch ihre tatsächliche direkte Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden in der Planung und Durchsetzung von Projekten, die gegen das Völkerrecht und palästinensische Rechte verstoßen, bis zum Beweis des Gegenteils dem Boykott unterliegen. Folglich sollten diese Institutionen, alle ihre Aktivitäten und alle von ihnen geförderten oder unterstützten Tätigkeiten boykottiert werden. Projekte mit allen israelischen akademischen Einrichtungen sollten eingestellt werden, wie dies bei all den akademischen Einrichtungen Südafrikas unter der Apartheid der Fall war.</p>
<p><strong>Gestützt auf das oben Erwähnte lädt PACBI alle AkademikerInnen, Hochschulverbände/ -gewerkschaften und akademischen sowie anderen Institutionen weltweit dazu ein, Veranstaltungen, Tätigkeiten, Abkommen oder Projekte, an denen Hochschulinstitutionen beteiligt sind oder die in anderer Weise die Normalisierung der Stellung Israels in der akademischen Welt fördern und Israel damit von seinen Völkerrechtsverletzungen und der Missachtung der palästinensischen Rechte weißwaschen oder gegen die BDS-Leitlinien verstoßen, zu boykottieren, wo dies möglich und sachdienlich ist, oder auf deren Absage oder Aufkündigung hinzuarbeiten.</strong></p>
<p>Namentlich die nachfolgend beschriebenen Veranstaltungen, Tätigkeiten und Situationen stellen einen Verstoß gegen den palästinensischen akademischen Boykott dar:</p>
<p><strong>1. Hochschulveranstaltungen (wie Konferenzen, Symposien, Workshops, Buch- und Museumsausstellungen), die von Israel, mitverantwortlichen israelischen Institutionen oder deren Unterstützungs- und Lobbygruppen in verschiedenen Ländern einberufen oder mitfinanziert werden. </strong>All diese Hochschulveranstaltungen, die in Israel oder anderswo stattfinden, verdienen auf institutioneller Ebene boykottiert zu werden. Zu diesen zu boykottierenden Tätigkeiten gehören auch Kommissionen und andere von israelischen Hochschuleinrichtungen oder Verbänden an internationalen Konferenzen außerhalb von Israel gesponserte oder organisierte Tätigkeiten. Wesentlich ist, dass sie auch die Einberufung von Versammlungen internationaler Körperschaften und Verbände in Israel einschließen. Das Grundprinzip lautet, dass eine Veranstaltung oder ein Projekt verdient, boykottiert zu werden, wenn sie oder es durch Sponsoring bzw. unter der Ägide, in Zusammenarbeit mit oder mittels Finanzierung durch ein offizielles israelisches Organ oder eine mitverantwortliche Institution (ein-schließlich Lobbygruppen) durchgeführt wird. Dasselbe ist anwendbar für die Unterstützung und das Sponsoring von nichtisraelischen Institutionen, die aber israelischen Propagandazwecken dienen.</p>
<p><strong>2. Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung, die im weiteren Sinn unter die folgenden Kategorien fallen:</strong></p>
<p>(a)<strong> Bezüglich Hochschuleinrichtungen – institutionelle Kooperationsabkommen mit israelischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.</strong> Typisch für solche Abkommen zwischen internationalen und israelischen Hochschuleinrichtungen sind der Austausch von Fakultätsangehörigen und Studierenden und wichtiger noch die Durchführung von gemeinsamen Forschungsprojekten. Viele dieser Programme werden (was Europa betrifft) von der Europäischen Union oder ansonsten von unabhängigen oder regierungsnahen Stiftungen gesponsert oder finanziert.</p>
<p>(b) <strong>Bezüglich der israelischen Regierung und anderen Regierungen oder Stiftungen/Institutionen.</strong> Die an solchen Projekten beteiligten Forschenden können an US-amerikanischen, europäischen oder anderen Hochschulen tätig sein.</p>
<p>(c) <strong>Bezüglich Hochschulkörperschaften und -institutionen.</strong> Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für internationale Körperschaften, die Verträge oder andere internationale Abkommen mit israelischen Fachbereichen oder Hochschulzentren beinhalten.</p>
<p>Das klarste Beispiel für universitäre Komplizenschaft mit Israel seitens von Regierungen ist „<a href="https://www.middleeasteye.net/opinion/europe-still-funding-israeli-torture-drones-and-racial-profiling">Horizon 2020</a>“. <a href="#page4"> </a>Der Einbezug von Israel in dieses umfassende universitäre Forschungsprojekt trotz der anhaltenden Verstöße Israels gegen die <a href="https://bdsmovement.net/news/%E2%80%9Cno-new-eu-israel-action-plan-april-2009%E2%80%9D-0">Menschenrechtsklauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel</a>, des rechtlichen Rahmens von Horizon 2020 und anderer bilateraler Projekte zwischen der EU und Israel kommt der Weißwaschung der langen Reihe an Menschenrechtsverletzungen gleich, die Israel und die mitverantwortlichen Universitäten in den letzten Jahrzehnten begangen haben.</p>
<p>Andere Beispiele schließen die United States-Israel Binational Science Foundation (<a href="http://www.bsf.org.il/BSFPublic/Default.aspx">BSF</a>) ein,<a href="#page4">  </a>eine Institution, die von den Regierungen der USA und Israels im Jahr 1972 gegründet wurde, um Forschung von US-Amerikanern und Israelis zu fördern, und die „<a href="https://mi.government.bg/en/themes/eureka-initiative-23-287.html">Eureka Initiative</a>“, eine 1985 eingerichtete zwischenstaatliche europäische Initiative mit Israel als einzigem nichteuropäischem Mitglied. Ein weiteres Beispiel ist die britisch-israelische Partnerschaft für Forschung und akademischen Austausch (<a href="https://electronicintifada.net/content/billionaire-donor-using-british-council-combat-israel-boycott/15991">BIRAX</a>), ein politisch motiviertes Projekt, das zum Ziel hat, dem wachsenden universitären Boykott unter britischen Hochschulen und Gewerkschaften entgegenzutreten.</p>
<p><strong>3. Finanzierungen von akademischen Tätigkeiten und Projekten durch Israel und seine Lobby-gruppen. </strong>Alle teilweise oder ganz von Israel oder irgendeiner seiner Lobbygruppen finanzierten Hochschulprojekte oder -aktivitäten sind zu boykottieren. Alle internationalen Hochschulforen/-projekte, die eine Finanzierung durch Israel, seine Lobbygruppen oder mitverantwortlichen Institutionen akzeptieren, stehen im Widerspruch zum palästinensischen akademischen Boykott Israels.</p>
<p><strong>Hinweis</strong>: Israelische AkademikerInnen sind als SteuerzahlerInnen befugt, für ihre akademische Tätigkeit, beispielsweise die Teilnahme an internationalen Kongressen und anderen Hochschulveranstaltungen, finanzielle Mittel von ihrer Regierung oder einer Unterstützungseinrichtung zu beziehen, sofern das nicht an irgendeine Bedingung geknüpft ist, den politischen Interessen Israels in irgendeiner Weise zu dienen, beispielsweise durch öffentliche Danksagung für diese Unterstützung durch die Organisatoren der Konferenz oder der Aktivität/Veranstaltung. Allein wegen der Mitgliedschaft von AkademikerInnen in israelischen Institutionen ist die Konferenz oder Aktivität nicht zu boykottieren.</p>
<p><strong>4. Ansprachen und Mitteilungen an internationalen Veranstaltungen durch offizielle VertreterInnen des Staates Israel oder offizielle VertreterInnen israelischer Hochschuleinrichtungen, </strong>wie PräsidentInnen, RektorInnen und DekanInnen.</p>
<p><strong>5. Auslandsstudienprojekte für internationale Studierende in Israel. </strong>Diese Programme sind üblicherweise in israelischen Universitäten untergebracht und Teil der israelischen Propagandabemühungen, um internationalen Studierenden eine „positive Erfahrung“ von Israel zu ermöglichen und so die Besatzung und die Verweigerung der palästinensischen Rechte weißzuwaschen. Werbung und Anwerbung für diese Projekte durch Büros für studentisches Leben oder Fachgebiete (wie die Nahoststudien oder internationalen Studien) an ausländischen Universitäten sollten eingestellt werden.</p>
<p><strong>6. Spezielle akademische Ehrungen und Anerkennung für israelische FunktionärInnen, VertreterInnen israelischer Hochschulinstitutionen (wie die Verleihung von Ehrendiplomen oder anderen Preisen) oder für israelische AkademikerInnen oder Forschungseinrichtungen. </strong>Solche Institutionen und ihre offiziellen VertreterInnen sind mitverantwortlich und sollten insofern nicht in den Genuss entsprechender Ehrungen kommen.</p>
<p><strong>7. Normalisierungsprojekte.</strong> Hochschulaktivitäten und -projekte, an denen PalästinenserInnen und / oder andere AraberInnen auf der einen und Israelis auf der anderen Seite beteiligt sind (ob bi- oder multilateral) und die sich auf die falsche Prämisse einer Symmetrie oder einer Parität zwischen Unterdrückenden und Unterdrückten stützen oder behaupten, Kolonisierer und Kolonisierte seien gleicher-maßen für den „Konflikt“ verantwortlich, sind <a href="https://bdsmovement.net/news/israel%E2%80%99s-exceptionalism-normalizing-abnormal">Formen der intellektuell unredlichen und moralisch verwerflichen Normalisierung</a>, die zu boykottieren sind.</p>
<p>Anstatt den ungerechten Status quo infrage zu stellen, tragen solche Projekte vielmehr zu dessen Fortdauer bei. Zu den Beispielen zählen Veranstaltungen, Projekte und Veröffentlichungen, die explizit darauf angelegt sind, PalästinenserInnen oder AraberInnen und Israelis zusammenzubringen, damit sie ihre jeweiligen Darstellungen und Perspektiven präsentieren oder auf Versöhnung hinarbeiten können, ohne die Wurzeln des Unrechts und die Voraussetzungen für Gerechtigkeit zu thematisieren.</p>
<p>Andere von PACBI berücksichtigte Faktoren zur Bewertung solcher Aktivitäten oder Projekte betreffen die finanziellen Mittel, die Konzeption des Projekts oder der Veranstaltung, die Ziele der finanzierenden Organisation(en), die Teilnehmenden und andere vergleichbar relevante Faktoren.</p>
<p>Gemeinsame Projekte, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen, sind <em>nicht</em> als Formen der Normalisierung zu betrachten und unterliegen damit nicht dem Boykott:</p>
<p>(a) die israelische Seite im Projekt anerkennt die umfassenden völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte (entsprechend den drei im BDS-Aufruf genannten Rechten); und</p>
<p>(b) das Projekt oder die Tätigkeit zielt eher auf „gemeinsamen Widerstand“ (co-resistance) als auf „ein Nebeneinander“ (<a href="http://www.maannews.net/eng/ViewDetails.aspx?ID=405314">co-existence</a>).</p>
<p>Auch Diskussionen zwischen PalästinenserInnen/AraberInnen und Israelis sind vom Boykott ausgenommen, wenn sie ohne jegliche Zusammenarbeit mit Israel, mit Pressure Groups und mitverantwortlichen Institutionen zustande kommen.</p>
<p>Wenn die Unterstützung von palästinensischen Hochschuleinrichtungen an die Bedingung geknüpft wird, eine „Partnerschaft“ mit israelischen Institutionen einzugehen, stellt dies ebenfalls eine Form des Zwangs zur Normalisierung dar, die vom BNC einschließlich PACBI und dem Palästinensischen Gewerkschaftsverband der Hochschulprofessoren und -angestellten (<em>Palestinian Federation of Unions of</em> <em>University Professors and Employees</em>, PFUUPE) abgelehnt wird. Es trägt dazu bei, die Mitverantwortung israelischer Institutionen zu kaschieren und ihre Legitimität als Exzellenzzentren zu erhöhen, statt direkt und unabhängig die Forschungskapazitäten palästinensischer Institutionen zu stärken.</p>
<p>Die internationalen Universitäten, die darauf bestehen, die „Streiklinien“ von BDS zu durchbrechen, indem sie boykottwürdige Tätigkeiten mit israelischen Institutionen weiterverfolgen und danach zum „Ausgleich“ palästinensische Einrichtungen oder Gruppen besuchen, verletzen die Boykott-Leitlinien und tragen zur falschen Wahrnehmung einer Symmetrie zwischen Unterdrückenden und Unterdrückten bei. Der BNC (einschließlich PACBI) lehnt diesen Versuch der „<a href="http://ec2-23-21-206-149.compute-1.amazonaws.com/news/bds-bashers-and-their-search-fig-leaves">Kaschierung</a>“ ab und empfängt solche Besuche in palästinensischen Institutionen nicht.</p>
<p><strong>8. Die institutionelle Mitgliedschaft israelischer Verbände in weltweiten Institutionen. </strong>Gezielte und selektive Kampagnen fordern die Aufhebung der Mitgliedschaft israelischer Organisationen in in-ternationalen Foren und tragen dazu bei, Druck auf Israel auszuüben, bis dieser Staat das Völkerrecht anerkennt. Genauso wie die Mitgliedschaft Südafrikas in internationalen akademischen und anderen Organisationen während der Apartheid ausgesetzt war, muss dies für Israel geschehen.</p>
<p><strong>9. Veröffentlichungen oder Begutachtung von Beiträgen in akademischen Zeitschriften, die an israelischen Universitäten angesiedelt sind, oder die Erlaubnis zum Abdruck von anderenorts publiziertem Material in solchen in Israel angesiedelten Zeitschriften. </strong>Dazu gehören Zeitschriften, die von internationalen Verbänden herausgegeben werden, aber an israelischen Universitäten angesiedelt sind. Es sollten Bemühungen unternommen werden, die Redaktionen dieser Zeitschriften auf Universitäten außerhalb von Israel zu verlegen.</p>
<p><strong>10. Das Verfassen von Gutachten für Dissertationen, Empfehlungsschreiben oder andere Formen von Referenzen wie Berichte für Anstellungen, Promotionen, Tenures und Entscheidungen über Fördergelder an israelischen Universitäten.</strong><a href="#page6">[3] </a>Die internationalen Universitäten, die sich entscheiden, die akademische Arbeit von DozentInnen oder Studierenden an einer israelischen Universität auf einer <em>persönlichen Basis</em> zu bewerten, stehen nicht in Konflikt zu den Boykott-Leitlinien, solange ihre Namen von diesen Universitäten in keiner Weise verwendet werden, um ihre Legitimität zu unter-mauern. Dagegen widerspricht die Zusage, in einem von einer israelischen Universität eingesetzten oder dieser dienenden Komitee für Dissertationen, Gutachten oder Reviews mitzuwirken, direkt dem institutionellen Boykott dieser Universitäten, da es die akademische Stellung Israels in der Welt legitimiert. Der Boykott gilt auch für das Verfassen von Empfehlungen für Tenures, Beförderungen und Professuren an Universitätsverwaltungen. Zudem sollen sich internationale ProfessorInnen nicht bereit erklären, Empfehlungen für Studierende zu schreiben, die ihre Studien in Israel fortführen wollen, denn dies erleichtert die Verletzung der nachfolgenden Leitlinie 11</p>
<p><strong>11. Internationale Studierende, die sich an israelischen Einrichtungen einschreiben, oder internationale ProfessorInnen, die an israelischen Institutionen lehren oder in Forschungsprogrammen mit oder ohne Abschluss tätig sind. </strong>Wenn die Durchführung von Forschung an israelischen Einrichtungen wie Archiven keine offizielle Angliederung an diese Einrichtungen bedeutet (z.B. in Form einer Gastdozentenstelle), unterliegt diese Tätigkeit nicht dem Boykott.</p>
<p><strong>12. Alle akademischen Besuche oder Factfinding-Missions, die von Israel, seinen mitverantwortlichen Institutionen oder internationalen Lobbygruppen Gelder erhalten. </strong>Subventionen seitens der israelischen Regierung oder israelischer Lobbygruppen sind zu boykottieren. Auf der anderen Seite unterliegen ausgewogene Factfinding-Missions, selbst wenn sie Treffen mit mitverantwortlichen israelischen Hochschuleinrichtungen einschließen, nicht dem Boykott, sofern keinerlei institutionelle Verbindungen (z.B. Seminare, Arbeitsgruppen, Ausstellungen etc.) mit den israelischen Einrichtungen eingegangen werden.</p>
<p><strong>Der institutionelle Boykott von Hochschuleinrichtungen in Israel soll so lange weitergeführt werden, bis diese Institutionen zwei Grundbedingungen erfüllen:</strong></p>
<p>a. Die Anerkennung der völkerrechtlich anerkannten unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volks (einschließlich der drei Grundrechte, die im BDS-Aufruf von 2005 betont sind), und</p>
<p>b. Die Einstellung aller Formen von Komplizenschaft mit der Missachtung der völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte. Diese Mitverantwortung beinhaltet diskriminierende Politiken und Praktiken sowie diverse Funktionen in der Planung, Umsetzung und/oder Rechtfertigung von Verstößen gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht durch Israel.</p>
<p><strong>&#8211; Palästinensische Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott von Israel (PACBI)</strong></p>
<p>[1] Der aus der Direktion der palästinensischen Universitäten und VertreterInnen der Gesellschaft zusammengesetzte <em>Palästinensische Rat für Höhere Bildung </em>(CHE) vertritt seit den 1990er-Jahren den Grundsatz, nicht mit israelischen Hochschulen zusammenzuarbeiten, solange Israel die Besatzung nicht aufhebt; diese Haltung wurde mehrfach bekräftigt, namentlich in einer Erklärung des CHE in einem Dankesschreiben an den britischen Hochschulverband NATFHE aus dem Jahr 2006 und in einem Schreiben des CHE an PACBI aus dem Jahr 2005. <a href="http://www.pacbi.org/etemplate.php?id=2352">http://www.pacbi.org/etemplate.php?id=2352</a></p>
<p>[2] „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (1948), Artikel 29(2).</p>
<p>[3] Im Jahr 2002 haben über 700 europäische AkademikerInnen folgende Erklärung unterzeichnet: „Ich kann nicht guten Gewissens weiter mit offiziellen israelischen Institutionen einschließlich Hochschulen kooperieren. Ich werde an keiner wissenschaftlichen Konferenz in Israel teilnehmen und nicht als Gutachter für Anstellungs- oder Beförderungsentscheidungen israelischer Universitäten oder an Entscheidungen israelischer Finanzierungsbehörden mitwirken. Ich werde auf individueller Basis weiter mit israelischen WissenschaftskollegInnen zusammenarbeiten und sie einladen.“ (<a href="https://www.guardian.co.uk/uk/2002/jul/08/highereducation.israel"><em>https://www.guardian.co.uk/uk/2002/jul/08/highereducation.israel</em></a>)</p>
<p>Originaltext: <a href="https://bdsmovement.net/pacbi/academic-boycott-guidelines">PACBI Guidelines for the International Academic Boycott of Israel,</a> July 2014<br />Auf Deutsch zuerst erschienen auf <a href="https://bds-kampagne.de/wp-content/uploads/2024/09/Leitlinien-AkademischerBoykott-2014.pdf">BDS Schweiz</a></p>

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<p>Der Beitrag <a href="https://bds-kampagne.de/pacbi-leitlinien-fuer-den-internationalen-akademischen-boykott-von-israel-2/">PACBI-Leitlinien für den internationalen akademischen Boykott von Israel</a> erschien zuerst auf <a href="https://bds-kampagne.de">BDS-Kampagne</a>.</p>
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