PACBI-Leitlinien für den internationalen kulturellen Boykott von Israel
(überarbeitet im Juli 2014)
Die Palästinensische Kampagne für den akademischen und kulturellen Boykott von Israel (PACBI) als verantwortlicher Teil für die Betreuung der Aspekte des akademischen und kulturellen Boykotts innerhalb des Nationalen palästinensischen BDS-Ausschusses (BNC) setzt sich seit 2004 für den Boykott akademischer und kultureller Institutionen von Israel ein.
Die Haltung stützt sich auf die Tatsache, dass diese Institutionen mitverantwortlich sind für das israelische Unterdrückungssystem, das den PalästinenserInnen ihre völkerrechtlich garantierten Grundrechte abspricht oder sie an der Ausübung dieser Rechte, insbesondere der Bewegungsfreiheit und freien Meinungsäußerung, hindert.
Kulturelle Institutionen sind ein integraler Bestandteil des ideologischen und institutionellen Gerüsts des gegen das palästinensische Volk gerichteten israelischen Systems der Besatzung, des Siedlerkolonialismus und der Apartheid. Israelische Kultureinrichtungen (darunter namentlich Ensembles in den darstellenden Künsten, Musikgruppen, Filmorganisationen, Schriftstellerverbände und Festivals) haben ihr Schicksal an das hegemoniale zionistische Establishment in Israel gekoppelt, und trotz der Bemühungen einer Handvoll prinzipientreuer individueller Kulturschaffender, AutorInnen und FilmemacherInnen sind diese Institutionen klar daran beteiligt, die israelische Besatzung und die systematische Verweigerung palästinensischer Rechte zu rechtfertigen und weißzuwaschen.
Die Kampagne für den kulturellen Boykott Südafrikas unter der Apartheid war eine wichtige Inspirationsquelle in der Ausarbeitung des palästinensischen Aufrufs zum Boykott und dessen Kriterien, auch wenn es ein paar entscheidende Unterschiede gibt. Insbesondere ist der palästinensische Boykott im Unterschied zum kulturellen Boykott Südafrikas rein institutionell und richtet sich nicht gegen Personen an sich.
Die Meinungsfreiheit
Da der BNC mittels der nachfolgend dargestellten PACBI-Leitlinien Zensur ablehnt und das Recht auf freie Meinungsäußerung unterstützt, steht der institutionelle Boykott, zu dem die palästinensische Zivilgesellschaft aufruft, nicht im Widerspruch zu dieser Freiheit. PACBI unterstützt die international akzeptierte Definition der freien Meinungsäußerung, wie sie im Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) vereinbart wurde.
Die in den Grundsätzen des Völkerrechts und der universellen Menschenrechte verankerte BDS-Bewegung und mit ihr PACBI lehnen den Boykott von Individuen auf der Grundlage ihrer Identität (beispielsweise Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht oder Religion) oder ihrer Meinungen prinzipiell ab. Die simple Mitgliedschaft israelischer Kulturschaffender in einer israelischen Kultureinrichtung stellt folglich keine Grundlage für die Anwendung des Boykotts dar. Wenn Einzelpersonen jedoch den Staat Israel oder eine mitverantwortliche israelische Institution vertreten oder beauftragt/angeworben sind, an den Bemühungen Israels zur Aufwertung seines Images (Rebranding) mitzuwirken, unterliegen sie dem institutionellen Boykott, zu dem die BDS-Bewegung aufruft.
Während die freie Meinungsäußerung der Einzelnen im Kontext des kulturellen Boykotts vollständig und lückenlos zu respektieren ist, können individuelle Kulturschaffende/AutorInnen, ob israelischer oder anderer Herkunft, nicht davon bewahrt werden, im Namen des „gesunden Menschenverstands“ (jenseits des Geltungsbereichs der PACBI-Kriterien für institutionellen Boykott) boykottiert zu werden, wenn Menschen mit Gewissen irgendwo in der Welt in Reaktion auf etwas, was weithin als krasse persönliche Komplizenschaft, Verantwortung oder Rechtfertigung von Völkerrechtsverletzungen (wie Kriegsverbrechen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen; rassistische Gewalt oder Beleidigungen etc.) empfunden wird, zu einem Boykott aufrufen. Auf dieser Ebene sollten die israelischen Kulturschaffenden nicht von berechtigter Kritik oder anderen Formen des legalen Protests einschließlich Boykott ausgespart werden; sie sollten so behandelt werden wie alle, die ähnliche Taten begehen, nicht besser und nicht schlechter. Dies ist in Einklang mit der universellen Menschenrechtserklärung, auf die sich die Prinzipien der BDS-Bewegung stützen und die besagt:
„Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“
Leitlinien des internationalen kulturellen Boykotts
In Jahren der intensiven Zusammenarbeit mit PartnerInnen aus mehreren Ländern mit dem Ziel, den kulturellen Boykott von Israel voranzutreiben, der von der überwiegenden Mehrheit der palästinensischen Kulturschaffenden, AutorInnen, FilmemacherInnen und Kultureinrichtungen unterstützt wird, hat PACBI zahlreiche kulturelle Projekte und Aktivitäten genau geprüft, um zu beurteilen, inwiefern sie unter die Kriterien für den Boykott fallen, und in der Folge offene Briefe, Erklärungen und Gutachten dazu veröffentlicht. Die wichtigsten drei Schlussfolgerungen, die PACBI gezogen hat, sind:
a) viele dieser Veranstaltungen und Projekte bewegen sich in einer unsicheren Grauzone, die schwierig zu beurteilen ist;
b) es ist wichtig, zu betonen, dass der Boykott nicht nur auf die mitverantwortlichen Kultureinrichtungen, sondern auch auf die ihnen innewohnenden organischen Beziehungen untereinander zielen soll, die den Mechanismus der kolonialen Unterwerfung und Apartheid reproduzieren; und
c) strategisch nicht auf jedes boykottierbare Projekt mit einer aktiven Boykottkampagne reagiert werden muss, sondern die AktivistInnen ihre Energie auf Kampagnen legen sollen, die zum gegebenen Zeitpunkt Vorrang haben.
Gestützt auf diese Erfahrung und in Reaktion auf die wachsende Nachfrage an spezifischen BDS-Leitlinien für die Anwendbarkeit des internationalen kulturellen Boykotts von Israel auf Projekte aller Art, von Filmen, Literaturfestivals und Kunstausstellungen über Musik und Tanzveranstaltungen bis zu Konferenzen, legt PACBI nachfolgend eindeutige, einheitliche und kohärente Kriterien und Leitlinien vor, die spezifisch auf Nuancen und Besonderheiten im kulturellen Bereich eingehen.
Diese Leitlinien sollen insbesondere international bewusst handelnden KünstlerInnen, AutorInnen und Kulturschaffenden sowie kulturellen Einrichtungen und Verbänden helfen, sich als Beitrag zur Hochhaltung des Völkerrechts und zur Förderung des Kampfs für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit in Einklang mit dem palästinensischen Boykottaufruf zu verhalten. Ähnliche Leitlinien hat PACBI auch für den akademischen Bereich veröffentlicht.
Internationale Kulturschaffende, die sich nicht an den Boykottaufruf halten, die BDS-„Streiklinie“ durchbrechen und dann in einer Geste des „Ausgleichs“ versuchen, palästinensische Gruppen oder Einrichtungen zu treffen, tragen zu einer falschen Wahrnehmung von Symmetrie zwischen kolonialen Unterdrückern und Kolonisierten bei. Auch wenn der Besuch internationaler UnterstützerInnen und VerteidigerInnen der palästinensischen Rechte im besetzten palästinensischen Gebiet immer als eine Quelle der Ermutigung und Unterstützung willkommen geheißen wurde, glauben die PalästinenserInnen, dass Solidarität beinhaltet, den Boykottaufruf zu unterstützen, der ein akzeptierter Aufruf der Unterdrückten ist, und den Besuch palästinensischer Institutionen oder Gruppen nicht mit boykottierbaren Tätigkeiten an israelischen Institutionen zu verbinden. Internationale BesucherInnen, die darauf bestehen, auf ihrer Route als eine Art von „Feigenblatt“ israelische Kultureinrichtungen mit einzubeziehen, sollten nicht erwarten, von palästinensischen Kultureinrichtungen willkommen geheißen zu werden.
Generell fordert PACBI internationale Kulturschaffende (beispielsweise KünstlerInnen, AutorInnen, FilmemacherInnen) und Kultureinrichtungen, insbesondere Verbände und Vereine, dringend auf, Veranstaltungen, Aktivitäten, Verträge oder Projekte, an denen Israel, seine Lobbygruppen und Kultureinrichtungen beteiligt sind oder die für die Normalisierung von Israel im weltweiten Kulturbereich plädieren, die die Völkerrechtsverletzungen und die Missachtung der palästinensischen Rechte durch Israel weißwaschen oder die BDS-Leitlinien missachten, zu boykottieren und/oder wo dies möglich und sinnvoll ist auf deren Absage hinzuwirken.
Nachfolgend verstehen wir unter dem Begriff „Werk“ kulturelle Erzeugnisse wie Filme, Kunstwerke, Stücke und andere Formen der Kunst; unter „Veranstaltung“ verstehen wir Filmfestivals, Konferenzen, Kunstausstellungen, Aufführungen (einschließlich Musik und Tanz), Tourneen von KünstlerInnen und SchriftstellerInnen und andere.
Nachfolgend die spezifischen BDS-Leitlinien zur Beurteilung, ob Veranstaltungen und Werke in Widerspruch zum palästinensischen kulturellen Boykott Israels stehen:
1. Als allgemeine und übergeordnete Regel gilt, dass israelische Kultureinrichtungen bis zum Beweis des Gegenteils mitverantwortlich sind für die Aufrechterhaltung der Besatzung und der Verweigerung grundlegender palästinensischer Rechte, sei es durch Stillschweigen oder ihre aktive Beteiligung an der Rechtfertigung, Verharmlosung oder anderweitigen bewussten Ablenkung von Israels Völker- und Menschenrechtsverletzungen.
Folglich müssen diese Institutionen, alle ihre Werke und alle Veranstaltungen, die sie finanzieren oder mittragen, boykottiert werden. Wie beim kulturellen Boykott der südafrikanischen Apartheid werden internationale KünstlerInnen und Kulturschaffende dringend aufgefordert, die wie immer geartete Anerkennung israelischer Kultureinrichtungen nicht länger mitzutragen, z.B. durch Vorführen, Präsentieren oder prominentes Ausstellen ihrer Werke (in Filmen, Installationen, literarischen Werken), durch Lesungen oder Aufführungen in mitverantwortlichen israelischen Kultureinrichtungen oder in Zusammenarbeit mit diesen, durch Veranstaltungen, durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung solcher Werke durch die entsprechenden Institutionen. Ebenso sollten Aktivitäten und Projekte unter Beteiligung von Einzelpersonen, die diese mitverantwortlichen Institutionen explizit vertreten, boykottiert werden. Zu betonen ist, dass der Inhalt oder die künstlerische Qualität eines kulturellen Werks für die Festlegung, ob es zu boykottieren ist oder nicht, keine Relevanz hat.
2. Ein Werk ist zu boykottieren, wenn es von einer offiziellen israelischen Körperschaft oder einer nicht israelischen, aber der Aufpolierung des israelischen Images oder vergleichbaren Propagandazwecken dienenden Institution in Auftrag gegeben wurde.[1]
Israelische kulturelle Werke (nicht zu verwechseln mit öffentlichen Veranstaltungen), die von offiziellen israelischen Körperschaften finanziert werden, aber weder Auftragswerke noch sonst wie an politische Bedingungen gebunden sind, sind nicht per se zu boykottieren. Unter „politischen Bedingungen“ sind hier spezifische Klauseln gemeint, die die EmpfängerInnen von Fördergeldern dazu verpflichten, direkt oder indirekt den Rebranding- und Propagandabemühungen der israelischen Regierung oder mitverantwortlichen Institutionen zu dienen. Israelische kulturelle Werke, die im Rahmen des Anrechts individueller Kulturschaffender, als steuerzahlende BürgerInnen staatliche Mittel zu beziehen, entsprechende Gelder erhalten, ohne dass dies an die Verpflichtung gekoppelt ist, den politischen und propagandistischen Interessen des Staates Israel zu dienen, sind nicht zu boykottieren. Umgekehrt würde die Zustimmung zu solchen Bedingungen ein kulturelles Werk zu einer Art von Komplizenschaft machen, das zu den Bemühungen des israelischen Staates beitragen würde, die Realität von Kolonialismus und Apartheid weißzuwaschen oder zu kaschieren, und wäre damit zu boykottieren. In dieser Logik betrachten wir alle nichtisraelischen (internationalen, palästinensischen) kulturellen Werke, die von israelischen Körperschaften oder internationalen Organisationen finanziert werden, denen es um die Aufpolierung des Images von Israel geht, als politisch motivierte Auftragswerke, die folglich zu boykottieren sind.
Das klarste Beispiel ist die gut dokumentierte Tatsache, dass zahlreiche israelische KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und andere Kulturschaffende, die zur Deckung ihrer eigenen Teilnahme oder der ihres Werks an internationalen Veranstaltungen einen Antrag auf staatliche Finanzierung stellen, verpflichtet sind, zu den offiziellen Propagandabemühungen Israels beizutragen. Dafür müssen die Kulturschaffenden einen Vertrag mit dem israelischen Außenministerium unterzeichnen, der sie bindet, „getreulich, verantwortungsvoll und unermüdlich darauf hinzuwirken, das Ministerium mit den höchsten professionellen Dienstleistungen zu versorgen“. Der Vertrag sieht auch vor, dass „der Dienstleister sich bewusst ist, dass das Ziel, bei ihm Dienstleistungen in Auftrag zu geben, die Förderung der politischen Interessen des Staates Israel durch Kultur und Kunst ist, was beinhaltet, zur Schaffung eines positiven Images von Israel beizutragen.“
3. Eine Veranstaltung/kulturelle Aktivität ist zu boykottieren, wenn sie vollständig oder teilweise durch eine offizielle israelische Körperschaft oder eine mitverantwortliche Institution gesponsert wird.
Wie in der vorigen Leitlinie gilt als allgemeiner Grundsatz, dass die Veranstaltung/die öffentliche Tätigkeit, die in Zusammenarbeit oder mit dem Sponsoring/unter der Ägide einer offiziellen israelischen Körperschaft oder einer mitverantwortlichen Institution umgesetzt wird, Komplizenschaft bedeutet und folglich boykottiert zu werden verdient. Dasselbe gilt für die Unterstützung oder das Sponsoring von nichtisraelischen Institutionen, die der Aufpolierung des Images/der Propagandabemühungen Israels dienen.
4. Projekte, die die Normalisierung zum Ziel haben, sind zu boykottieren.
Kulturelle Aktivitäten, Projekte, Veranstaltungen und Werke, an denen PalästinenserInnen und/oder andere AraberInnen auf der einen und Israelis auf der anderen Seite beteiligt sind (ob bi- oder multilateral) und die sich auf die falsche Prämisse einer Symmetrie oder einer Parität zwischen Unterdrückenden und Unterdrückten stützen oder annehmen, Kolonisierer und Kolonisierte seien gleichermaßen für den „Konflikt“ verantwortlich, sind Formen der intellektuell unredlichen und moralisch verwerflichen Normalisierung, die zu boykottieren sind.
Anstatt den ungerechten Status quo infrage zu stellen, tragen solche Projekte vielmehr zu dessen Fortdauer bei. Zu den Beispielen zählen Veranstaltungen, Projekte, Veröffentlichungen, Filme und Ausstellungen, die darauf angelegt sind, PalästinenserInnen oder AraberInnen und Israelis zusammenzubringen, damit sie ihre jeweiligen Darstellungen und Perspektiven präsentieren oder auf Versöhnung oder die „Überwindung von Gräben“ etc. hinarbeiten können, ohne die Wurzeln des Unrechts und die Voraussetzungen für Gerechtigkeit zu thematisieren. Die anderen von PACBI berücksichtigten Faktoren zur Bewertung solcher Veranstaltungen oder Projekte betreffen die finanziellen Mittel, die Konzeption des Werks oder der Veranstaltung, die Ziele der finanzierenden Organisationen(en), die Teilnehmenden und andere vergleichbar relevante Faktoren.
Da die einzige normale – und tatsächlich willkommene – Beziehung zwischen Angehörigen der Unterdrücker-Community und jenen der unterdrückten Community eine Beziehung ist, die die völkerrechtlich verankerten Grundrechte der Unterdrückten anerkennt und einen gemeinsamen Kampf gegen Unterdrückung beinhaltet, sind Gemeinschaftsprojekte, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen, nicht als Formen der Normalisierung zu betrachten und unterliegen damit nicht dem Boykott:
(a) die israelische Seite im Projekt anerkennt die umfassenden völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte (entsprechend den drei im BDS-Aufruf genannten Rechten); und
(b) das Werk oder die Veranstaltung zielt eher auf „gemeinsamen Widerstand“ (co-resistance) und nicht auf „ein Nebeneinander“ (co-existence).
Öffentliche Diskussionen zwischen PalästinenserInnen/AraberInnen und Israelis sind vom Boykott ausgenommen, wenn sie ohne jegliche Zusammenarbeit mit Israel, mit Pressure Groups und mitverantwortlichen Institutionen zustande kommen.
5. Factfinding-Missions und Studienreisen, die von Israel, seinen mitverantwortlichen Institutionen oder seinen internationalen Lobbygruppen Gelder erhalten, sind zu boykottieren.
Auf der anderen Seite unterliegen ausgewogene Factfinding-Missions oder Studiengruppen, selbst wenn sie Treffen mit mitverantwortlichen israelischen Hochschuleinrichtungen einschließen, nicht dem Boykott, sofern keinerlei institutionelle Verbindungen (z.B. Seminare, Arbeitsgruppen, Ausstellungen etc.) mit den mitverantwortlichen israelischen Einrichtungen eingegangen werden.
Der kulturelle Boykott Israels soll fortgesetzt werden, bis Israel die drei im BDS-Aufruf aus dem Jahr 2005 genannten Grundforderungen erfüllt.
Um ihr Einverständnis mit dem israelischen Regime von Besatzung, Siedlerkolonialismus und Apartheid zu beenden, müssen israelische Kultureinrichtungen zwei Grundbedingungen erfüllen:
a) öffentlich die im Völkerrecht verankerten unveräußerlichen Grundrechte des palästinensischen Volks (einschließlich der drei im BDS-Aufruf von 2005 formulierten Grundrechte) anerkennen und
b) alle Formen der Komplizenschaft mit der Missachtung der völkerrechtlich verankerten palästinensischen Rechte einstellen, darunter diskriminierende Maßnahmen und Praktiken sowie verschiedene Rollen in der Beschönigung und Rechtfertigung der Verletzung des Völkerrechts und der Menschen-rechte der PalästinenserInnen durch Israel.
— Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel (PACBI)
[1] One such organization is the America-Israel Cultural Foundation, whose mission includes depicting the State of Israel “as a thriving cultural environment that stimulates creativity and artistic life.” See http://www.aicf.org/about/mission. The organization takes credit for having supported and promoted all major cultural institutions in Israel, such as the Israel Philharmonic Orchestra and the Israel Museum. See: http://www.aicf.org/about/impact/institutions
Originaltext: PACBI Guidelines for the International Cultural Boycott of Israel, July 2014
Auf Deutsch zuerst erschienen auf BDS Schweiz