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„Boykott, Disinvestment und Sanktionen“ in der Hamburger Bürgerschaft

Am 1.März diskutierte das Hamburger Landesparlament, die Bürgerschaft, über drei Anträge zur Kampagne „Boykott, Disinvestment und Sanktionen (BDS)“.

Angestoßen hatte die Debatte die CDU; in ihrem Antrag hieß es u.a. „Wer unter der Fahne der BDS-Bewegung zum allgemeinen Boykott israelischer Waren und Dienstleistungen aufruft, der spricht heute in der gleichen Sprache, in der man einst die Menschen dazu aufgerufen hat, nicht bei Juden zu kaufen. Das ist plumper Antisemitismus, wie ihn schon die Nationalsozialisten benutzt haben. Mit BDS kommt der Antisemitismus als Antizionismus daher, doch auch in den neuen Kleidern des 21. Jahrhunderts ist Judenfeindlichkeit grundsätzlich zu verurteilen und abzulehnen. […]“ …

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und zum im obigen Artikel erwähnten Offenen Brief an die Akademie der Weltreligionen und die Grüne-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft

 

Auf einen Blick:

Am 1. März 2017 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag der CDU-Fraktion zur Verurteilung von BDS als antisemitisch abgelehnt.

Angenommen wurde hingegen der Antrag der Regierungsparteien SPD/Grüne, in dem die BDS-Bewegung abgelehnt wird, die ausdrückliche Qualifizierung „antisemitisch“ aber vermieden wird.

Die  FDP-Fraktion in der Hamburger  Bürgerschaft  will BDS vom Verfassungsschutz überprüfen und u.U. verbieten lassen.