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KLAGE GEGEN DEN BDS BESCHLUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGS

In der Zusammenfassung der Klagebegründung von Rechtsanwalt Ahmed Abed im Verfahren gegen den Anti-BDS-Beschluss vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Gz. VG 2 K 79/20) heißt es:

Die Klage richtet sich auf die Nichtigkeit und Unterlassung des Anti-BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 17.05.2019 (Dr. 19/10191).

Im Namen der Bundestag 3 für Palästina #BT3P wurde am 18.05.2020 die Klage gegen den Bundestagsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Die BT3P sind die Klägerinnen und Kläger Frau Judith Bernstein, Herr Amir Ali und Herr Christoph Glanz, mit drei verschiedenen Hintergründen – jüdisch, palästinensisch und deutsch –, einer gemeinsamen Geschichte und einem Ziel:

GEMEINSAM FÜR MENSCHENRECHTE UND VÖLKERRECHT! FÜR GLEICHE RECHTE
ALLER MENSCHEN IN ISRAEL UND PALÄSTINA UND DIE BEENDIGUNG DER ISRAELISCHEN BESATZUNG!

Mit dem Beschluss werden die Kläger*innen, die sich für Menschenrechte mit der Boycott, Divestment and Sanctions-Bewegung (BDS-Bewegung) einsetzen, einer besonders hohen öffentlichen Diffamierung ausgesetzt mit dem Ziel sie von öffentlichen Diskussionen auszuschließen, wodurch die Menschenrechtsarbeit in Deutschland enormen Schaden nimmt. Ohne Rechtsgrundlage wird innerhalb des Bundestages die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt und andere öffentliche Akteure, wie Länder, Kommunen und Städte dazu aufgerufen, ebenfalls einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Normen zu missachten, wie dem kommunalen Nutzungsrecht von Räumen…

Alle Informationen zur Klage, zu den Kläger*innen und ihrem Anwalt sind auf dieser Webseite zusammengefasst, die laufend aktualisiert wird.

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