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UNO-Menschenrechtsrat: Resolution zu israelischen Siedlungen

Der UN-Menschenrechtsrat hat am 22. März 2016 zwei Resolutionen zu den israelischen Sied­lungen (A/HRC/31/L.39) und zur Rechenschaftspflicht für Völkerrechtsverletzungen in den besetzten palästinen­sischen Gebieten (A/HRC/31/L.38) verabschiedet.

Darin verurteilt der Menschrechtsrat erneut die israelischen Völkerrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten und appelliert an die internationale Staatengemeinschaft, für die Einhaltung des Völkerrechts durch Israel zu sorgen.

Die Bundesrepublik Deutschland sowie weitere EU Mitgliedsstaaten zogen es vor, sich bei diesen Resolutionen der Stimme zu enthalten!

Die Schweiz stimmte beiden Resolutionen zu – auch derjenigen zu den israelischen Siedlungen, die das Erstellen einer Datenbank aller am Siedlungsbau und -erhalt beteiligten Firmen fordert und deswegen von den USA, EU-Mitgliedsstaaten u.a. bekämpft wurde.

BDS Schweiz hat sich nun mit einem Schreiben an das Schweizer Aussenministerium und an Parlamentarier_innen gewandt, in dem die wichtigsten Punkte zusammenfasst sind und die Schweiz aufgefordert wird, die von ihr mitgetragenen Resolutionen konsequent umzusetzen und ganz konkret den Import von Siedlungsprodukten zu stoppen.

Hier der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren

In der kürzlich veröffentlichten Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 betont das EDA [Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten] die Bedeutung des Völkerrechts und schreibt, dass die Schweiz insbesondere die bessere Ein­haltung des humanitären Völkerrechts fordert. Wir begrüssen diese Absicht und sehen für Ihr Engagement in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebieten eine besondere Ver­antwortung.

Der UNO-Menschenrechtsrat hat am 22. März zwei Resolutionen zu den israelischen Sied­lungen und zur Rechenschaft für Völkerrechtsverletzungen in den besetzten palästinen­sischen Gebieten verabschiedet. Die Schweiz stimmte beiden Resolutionen zu.

Mit den Resolutionen bestätigt und verurteilt der Menschenrechtsrat die Völkerrechtsver­letzungen, die Israel mit seiner Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten begeht. Er fordert Israel auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, und appelliert an die internationale Staatengemeinschaft, für deren Einhaltung zu sorgen.

Konkret werden alle Staaten aufgefordert,

  • sicherzustellen, dass sie durch ihre Tätigkeiten den Ausbau der Siedlungen und den Mauerbau in den besetzten palästinensischen Gebieten, inklusive Ostjerusalem, nicht anerkennen oder unterstützen, auch in Bezug auf den Handel mit Siedlungen […]
  • die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebieten, inklusive Ostjerusalem, zu implementieren und geeig­nete Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Unternehmen in ihrem (Hoheitsgebiet) und/oder unter ihrer Gerichtsbarkeit […] im Einklang mit den erwar­teten Verhaltensnormen gemäss den Leitprinzipien und relevanten völkerrechtlichen Prinzipien und Normen keine groben Menschenrechtsverletzungen an Palästinen­serInnen begehen oder dazu beitragen […]

Unternehmen werden aufgefordert,

  • alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um bei ihren Geschäftsaktivitäten in oder mit israelischen Siedlungen und der Mauer in den besetzten Gebieten die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die relevanten völkerrecht­lichen Prinzipien und Normen zu erfüllen, damit negative Auswirkungen ihrer Aktivi­täten auf Menschenrechte vermieden werden und sie keine Unterstützung an die Errichtung und Erhaltung von israelischen Siedlungen oder die Ausbeutung natürlicher Ressourcen in den besetzten palästinensischen Gebiete leisten.

Die Resolution zu den israelischen Siedlungen beinhaltet zudem den Auftrag an den Hohen Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, eine Datenbank zu erstellen, die alle Firmen beinhaltet, die den Bau und die Weiterentwicklung der Siedlungen ermöglichen, er­leichtern oder davon profitieren. Insbesondere gegen diesen Artikel haben die USA und diverse europäische Staaten opponiert.

Wir begrüssen diese Entscheide des Menschenrechtsrats und insbesondere auch die Zu­stimmung der Schweiz zu den Resolutionen. Sie bekräftigen die Verpflichtung der internatio­nalen Staatengemeinschaften, die israelischen Völkerrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten nicht zu dulden. Wir sehen auch die Schweiz in der Verant­wortung, ihre bestehende Haltung zum Konflikt im Nahen Osten weiterzuverfolgen, kon­sequent danach zu handeln und die beschlossenen und von ihr mitgetragen Resolutionen entschieden umzusetzen.

Konkret fordern wir die Schweiz auf, den Import von Siedlungsprodukten, die führende Grossverteiler schon heute weitgehend aus dem Sortiment genommen haben, in die Schweiz zu verbieten und die Rüstungskooperation mit Israel einzustellen, solange Israel seine völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

Wir bitten Sie, sich für eine entsprechende Haltung und Aussenpolitik der Schweiz im Sinn der verabschiedeten Resolutionen einzusetzen.
Quelle:UNO-Menschenrechtsrat: Resolution zu israelischen Siedlungen

Siehe auch Report of the independent international fact-finding mission to investigate the implications of the Israeli settlements on the civil, political, economic, social and cultural rights of the Palestinian people throughout the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem*, auf den in A/HRC/31/L.39 Bezug genommen wird


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