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UNO rügt Antisemitismus-Beschluss des Bundestags

SPIEGEL ONLINE, 25. Oktober 2019 – Raniah Salloum und Christoph Schult

Ein Beschluss des Bundestags kritisiert die antiisraelische BDS-Boykottbewegung. Die Resolution schränke die Meinungsfreiheit in Deutschland ein, monieren nach SPIEGEL-Informationen Vertreter des Hohen Uno-Kommissars für Menschenrechte.

Wegen eines Beschlusses des Bundestags gegen die umstrittene Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) haben mehrere Uno-Sonderberichterstatter nach SPIEGEL-Informationen bei der Bundesregierung interveniert. In dem Beschluss vom 17. Mai dieses Jahres hatten Union, SPD, FDP und Grüne die Argumentationsmuster und Methoden der antiisraelischen Boykottbewegung als antisemitisch bezeichnet.

“Wir möchten unsere Sorge zum Ausdruck bringen, dass der Beschluss einen besorgniserregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken”, schrieb nun das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte am 18. Oktober an Außenminister Heiko Maas (SPD).

Unterzeichnet haben den Brief insgesamt fünf Sonderberichterstatter:

  • David Kaye, zuständig für den Schutz der Meinungsfreiheit
  • Clement Nyaletsossi Voule, zuständig für das Recht auf Versammlungsfreiheit
  • Michel Forst, zuständig für die Lage von Menschenrechtsaktivisten
  • Michael Lynk, Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten;
  • Ahmed Shaheed, zuständig für die Religionsfreiheit

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