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EU-Gericht stellt sich im Streit um Siedlungshandel auf die Seite europäischer Bürger*innen

ECCP, Brüssel, 13. Mai 2021 – Gestern hob der EU-Gerichtshof in Luxemburg eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf, die Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI /ECI) abzulehnen, die die Kommission auffordert, eine Gesetzgebung zu initiieren, die den Handel zwischen der EU und illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten verhindert.

Maître Gilles Devers, der die Klägerinnen vertritt, sagte:

„Meine Mandant*innen begrüßen das Urteil des Gerichts. EU-Bürger*innen haben ein Grundrecht, am demokratischen Leben der Europäischen Union teilzunehmen. Durch die Weigerung, ihre Europäische Bürgerinitiative zu registrieren, hat die Europäische Kommission meine Mandant*innen ihres Grundrechts beraubt, eine Debatte zwischen den EU-Institutionen über den Handel mit besetzten Gebieten anzustoßen. Sie erwarten nun von der Europäischen Kommission, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und ihre Initiative registriert“.

Mit dem gestrigen Urteil stellt das Gericht fest, dass die Europäische Kommission in grober Weise gegen ihre Pflicht verstoßen hat, die Gründe für ihre Weigerung, die EBI zu registrieren, zu nennen, und damit die Teilnahme der europäischen Bürger*innen am demokratischen Leben behindert hat.

Tom Moerenhout, ein Vertreter des Bürgerkomitees, erklärt:

„Die Europäische Kommission hat sich konsequent der Rechenschaftspflicht entzogen. Als die Mitgliedsstaaten den Handel mit illegalen Siedlungen stoppen wollten, sagte die Kommission, dass der Handel ihre ausschließliche Kompetenz sei. Als wir die Kommission aufforderten, den Handel mit illegalen Siedlungen zu stoppen, sagte sie, dies sei eine Frage von Sanktionen, die in die Zuständigkeit des Europäischen Rates fielen. Das ist ein arglistiges Ausweichen vor der Verantwortung .“

Fatin Al Tamimi, Vorsitzender der irischen Palästina-Solidaritätskampagne, sagte:

„Angesichts der bisherigen Haltung der Europäischen Kommission zu nationalen Maßnahmen, die den Handel mit besetzten Gebieten verbieten, wie z.B. das Besatzungsgesetz in Irland, wird es sehr interessant sein zu sehen, wie die Europäische Kommission erklärt, warum eine EU-Maßnahme zum Handel mit besetzten Gebieten nicht in die Gemeinsame Handelspolitik fällt, während sie in der Vergangenheit tatsächlich wiederholt behauptet hat, dass gleichwertige Maßnahmen auf nationaler Ebene die ausschließliche Zuständigkeit der EU für den Handel verletzen würden. Die Kommission drohte sogar damit, die Mitgliedsstaaten vor die EU-Gerichte zu bringen.“

Nun muss die Kommission eine neue Entscheidung zu dieser Bürgerinitiative treffen, in der sie sowohl auf die Argumente der Antragsteller*innen als auch auf die vom Gericht festgestellten Mängel eingeht.

Siehe auch die vom European Legal Support Center (ELSC) veröffentlichte Zusammenfassung des Falls. Das ELSC hat den 7 EU-Bürger*innen bei der Vorbereitung der Initiative in der Anfangsphase geholfen und hat dann das Bürgerkomitee während des gesamten Gerichtsverfahrens mit juristischer Recherche, Analyse und Beratung unterstützt.

EU Court Sides With European Citizens In Settlement Trade Case


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