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Ein voller Erfolg für die gemeinsame Sache und Meinungsfreiheit!

Ein voller Erfolg für die gemeinsame Sache und Meinungsfreiheit!

„Ich glaube, dass auf diesem Wege sogar mehr erreicht wurde als potentiell auf dem Wege eines Urteils.“

Christopher Glanz, 27.01.17

Ich erlaube mir mal, den Tenor des Vergleichs hier direkt wiederzugeben:

1)„Die Parteien haben im Rahmen einer Mediationssitzung/Güterichtersitzung Ein intensives Gespräch aus Anlass der E-Mail von Frau Rihl vom 24.04.2016 an die ESG (Evangelische StudentInnengemeinde) in Oldenburg geführt.

2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Kritik an der Politik des Staates Israel von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, soweit diese nicht durch Hass gegen das „Kollektiv der Juden“, der Religionszugehörigkeit zum Judentum oder andere rassistische Zuschreibungen motiviert ist.

3)Frau Rihl erklärt, a)dass sie es bedauert, dass Herr Glanz durch die entstandene Debatte dem rechtsradikalen Lager zugeordnet werden könnte,

b) dass sie angesichts obiger Definition des Wortes Antisemitismus von der Bezeichnung des Herrn Glanz als „bekannten Antisemiten“, die u.a. anlässlich der Unterstützung des Herrn Glanz für die BDS-Kampagne entstanden ist, Abstand nimmt und es künftig unterlassen wird, ihn so zu bezeichnen. Frau Rihl bleibt weiterhin bei ihrer Kritik an der BDS-Kampagne, die von Herrn Glanz unterstützt wird.

4) Mit dem Abschluss dieses Vergleichs sind alle Auseinandersetzungen aus Anlass der oben geführten E-Mail abgeschlossen.

5) Die Kosten des Rechtsstreits 5 O 2521/16 Landgericht Oldenburg und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.“