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Der Anti-BDS-Beschluss des deutschen Bundestags: Antwort der Bundesregierung an UN-Sonderberichterstatter

Zur Erinnerung: Im Oktober 2019 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter der Überschrift “Uno rügt Antisemitismus-Beschluss des Bundestags” darüber, dass mehrere Uno-Sonderberichterstatter nach SPIEGEL-Informationen bei der Bundesregierung gegen den Bundestagsbeschluss intervenierten und ihre Sorge zum Ausdruck brachten, ‘…dass der Beschluss einen besorgniserregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken’. In ihrem Schreiben an Bundesaussenminister Maas vom 18. Oktober 2019  fordern die UN-Sonderberichterstatter die Bundesregierung auf, innerhalb von 60 Tagen zu erklären, welche rechtlichen Auswirkungen der Bundestagsbeschluss habe und wie er sich mit den Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz der internationalen Menschenrechte vertrage.

So schnell indes vermochte die Bundesregierung / der Bundesaussenminster nicht zu antworten!

Schließlich –  mit Datum 14. Januar 2020 –  übermittelte die Ständige Vertretung der BRD bei den Vereinten Nationen die Antwort an das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte, in dem die Bundesregierung ihre Antwort an die UN-Sonderberichterstatter darlegt!

Im letzten Absatz des Schreibens heißt es:

“The protection of human rights defenders remains at the core of Germany’s human rights policy. The German Government remains committed to supporting the important work done by human right defenders and civil society organisations that is geared towards a peaceful resolution of the Israeli-Palestinian conflict. This support encompasses the protection of civic space to express legitimate grievances”