ECCPEuropäische Union (EU)Presseerklärung/-mitteilung

Juristischer Sieg gegen die Europäische Kommission ebnet den Weg zur Beendigung des Handels mit illegalen Siedlungen

Pressemitteilung

Am 8. September 2021 registrierte die Europäische Kommission eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die ein Ende des Handels mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten wie Palästina und der Westsahara fordert.

Dies geschah erst, nachdem die Organisator*innen der Initiative eine Klage gegen die Europäische Kommission gewonnen hatten, die die Initiative zunächst mit der Begründung nicht dafür zuständig zu sein abwies. Die Ablehnung wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt.

Maître Gilles Devers, der die Organisator*innen der EBI vor den EU-Gerichten vertritt, erklärt:

„Meine Mandant*innen haben nie versucht, ausländische Staaten zu sanktionieren; ihre einzige Forderung war, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und aufhört, die souveränen Rechte der besetzten Völker über ihre Heimat und ihre Ressourcen zu verhökern.

Mit ihrer Zustimmung zur Registrierung der Bürgerinitiative erkennt die Kommission offiziell an, dass die Beendigung des Handels mit illegalen Siedlungen eine EU-Handelsmaßnahme und keine Sanktion ist. Diese Entscheidung ist ein bedeutsamer rechtlicher Schritt: Nachdem sie sich jahrelang ihrer eigenen Verantwortung entzogen hat, erkennt die Kommission nun an, dass sie die Befugnis – und damit die Pflicht – hat, Ein- und Ausfuhrverbote für illegale Siedlungen vorzuschlagen. Die Anerkennung, dass es sich bei der Unterbindung eines solchen Handels um eine EU-Handelsmaßnahme handelt, bestätigt einmal mehr, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, den Handel mit Siedlungen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Einfuhrregelung einzustellen, die Einfuhrbeschränkungen aus Gründen der öffentlichen Moral und der öffentlichen Ordnung zulässt. Dank der Entschlossenheit meiner Mandant*innen können die Entscheidungsträger*innen der EU nicht länger die Augen vor dem Handel mit illegalen Siedlungen verschließen.“

Tom Moerenhout, einer der Organisator*innen der EBI, erklärt dazu:

„Wenn die Kommission tatsächlich ihre Befugnis anerkennt, den Handel mit illegalen Siedlungen zu beenden, warum hat sie dann all die Jahre den Handel mit diesen illegalen Siedlungen zugelassen? Dies war und ist ein direkter Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.“

Dieser juristische Sieg muss nun in die Tat umgesetzt werden, um den Handel mit illegalen Siedlungen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Besatzungskonflikten im Zusammenhang mit Besatzung endgültig zu unterbinden. Dies muss an vier Fronten erfolgen.

1. Einzelne Mitgliedstaaten können und sollten ihre eigenen Pläne zur Ächtung des Handels mit illegalen Siedlungen vorantreiben. Dies wird die Kommission veranlassen, endlich dasselbe für die gesamte EU zu tun.

2. Zweitens können europäischen Bürger*innen die Kommission dazu drängen, den Handel mit Siedlungen einzustellen, indem sie die Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen. 1 Million Unterschriften und die Kommission wird die Macht der EU-Bürger*innen spüren, die fordern, dass der EU-Handel die Menschenrechte respektiert.

3. Drittens können die Mitglieder des Europäischen Parlaments endlich eine aktivere Rolle bei der Gewährleistung der demokratischen Kontrolle der Außenwirtschaftsbeziehungen der EU spielen. Der Ausschuss für internationalen Handel und einzelne EU-Abgeordnete können die Kommission unverzüglich auffordern, eine allgemeine Regel einzuführen, die den Handel mit illegalen Siedlungen beendet.

4. Viertens können und sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat über die Einstellung des Handels mit illegalen Siedlungen diskutieren. Der Rat kann die Kommission ersuchen, mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag auszuarbeiten und mit qualifizierter Mehrheit darüber abstimmen. Es bedarf dazu nicht der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat, wie dies bei außenpolitischen Maßnahmen, einschließlich Sanktionen, erforderlich ist.

Es ist höchste Zeit, dass die EU ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Untätigkeit kann nicht mehr mit fehlendem Konsens im Europäischen Rat über Handelssanktionen gegen einen bestimmten Besatzungsstaat gerechtfertigt werden. Nichts hält die europäischen Bürger*innen, Parlamentarier*innen und Regierungen mehr davon ab, endlich entscheidende Schritte auf nationaler und EU-Ebene zu unternehmen, um den Handel mit illegalen Siedlungen zu beenden, die die Menschenrechte und den internationalen Frieden und die Stabilität bedrohen.

Hintergrundinformationen über die Europäische Bürgerinitiative sind unter diesem Link zu finden.

Weitere Informationen und Gesetzesvorlagen sind auf unserer Website zu finden.

Siehe auch die vom European Legal Support Center (ELSC) veröffentlichte Zusammenfassung des Rechtsstreits gegen die Europäische Kommission.

Kontaktpersonen für die Medien

Tom Moerenhout – 0032 485 43 73 36 – moerenhout.tom@gmail.com

Devers Law Office – 0033 (0)6 29 23 06 88 – ​​accueil@devers-avocats.fr

Legal victory against the European Commission paves the way to stop trade with illegal settlements.
Übersetzung: BDS Berlin

Siehe auch:
Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert neue Initiative
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1484 DER KOMMISSION / Amtsblatt der Europäischen Union