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Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten

Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten – 16/23

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann…

Urteil vom 16. Juni 2023 – OVG 3 B 44/21 – 

Hier die vollständige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Siehe auch Gericht: Nur Karlsruhe kann BDS-Bundestagsbeschluss überprüfen – evangelisch.de
BDS-Klage gegen Bundestagsbeschluss ohne Erfolg – ZEIT ONLINE