Presseerklärung/-mitteilung

PRESSEMITTEILUNG: Grundrechte der BDS-Menschenrechtsbewegung erfolgreich geschützt!

Pressemitteilung der
BDS Initiative Oldenburg und
des BNC (BDS National Committee, Palästina)
Oldenburg, 6.12.2018

Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt pünktlichzum 70. Jubiläum der Allgemeinen Menschenrechtserklärung:Das Grundrecht auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit schützt die Menschrenrechtsarbeit der BDS-Bewegung

Die für den Mai 2016 geplante Veranstaltung der BDS Initiative Oldenburg zum Thema „BDS- die palästinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor“ war von der Stadt Oldenburg durch Raumentzug verhindert worden. Am 27. September 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg, dass die Aufhebung des Überlassungsvertrages im städtischen Veranstaltungszentrum PFL seitens der Stadt rechtswidrig war (Aktenzeichen 3 A 3012/16).Nun legte das Verwaltungsgericht knapp zwei Monate später die schriftliche Urteilsbegründung im Umfang von 20 Seiten vor.

Das Gericht stellt fest, dass die Stadt Oldenburg das Recht auf Versammlungs- und Meinunsfreiheit schwerwiegend verletzt hat. Hetze und Fehlinformationen durch Dritte hatten zur Kündigung der Räumlichkeiten im städtischen PFL Veranstaltungszentrum geführt (siehe Urteilsbegründung S. 11-14). Bei zukünftigen Vermietungen muss die Stadt Oldenburg das Grundrecht auf Versammlungs-, Meinungs- sowie der Allgemeinen Gleichbehandlung der BDS-Initiative schützen, warnte das Gericht ausdrücklich im Schluss des Urteilstextes.

Der Sprecher der BDS Initiative Oldenburg kommentiert das Urteil folgendermaßen:
„Das Verwaltungsgericht stärkt unsere Auffassung und die Auffassung u.a. der EU, Irlands und Amnesty International, dass die Stadt Oldenburg die Diskussion über BDS und Menschenrechtsverletzungen Israels nicht unterdrücken durfte. Ebenso steht nun fest: die Stadt darf sich ganz klar nicht von Gerüchten leiten lassen.

Zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Menschenrechtserklärung freuen wir uns über das wichtige Signal des Gerichts, dass über die unhaltbare Situation der Palästinenser_innen unter Besatzung unbedingt frei gesprochen werden können muss. Deshalb laden wir die Stadt dazu ein, sich mit uns für die unteilbaren Menschenrechte einzusetzen. Grundsätzlich ist das Urteil wegweisend und ermöglicht uns in ganz Deutschland hoffentlich endlich wieder sachlich und demokratisch über Menschenrechtsverletzungen an Palästinenser_innen sprechen zu können. Sie verdienen den Genuss der Menschenrechte genauso wie alle anderen Menschen weltweit auch. Und genau dazu versuchen wir beizutragen.

In Deutschland verharmlosen oder unterstützen viele Menschen die israelische Politik- und damit Apartheid, Miltärgewalt und Kolonialisierung palästinensischen Landes.

Die BDS-Kampagne der palästinensischen Zivilgesellschaft hingegen ruft weltweit zu gewaltfreien Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen gegen den Staat Israel auf, um dessen Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung zu beenden.

Die Unterstützer_innen Israels nutzen häufig folgendes Mittel, um sich nicht Fakten und Argumenten stellen zu müssen: in deutschen Städten, Ländern und auf Bundesebene wird ernsthafte Diskussion über die gravierenden Völker- und Menschenrechtsverletzungungen Israels zuerst diffamiert und dann entsprechende Veranstaltungen faktisch durch Raumentzug verboten. Hiergegen richtet sich das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts und stellt in seinem bedeutenden Urteil Folgendes klar:

Die Information über diese und die öffentliche Werbung für unsere BDS-Kampagne fallen in den Bereich der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unsere Veranstaltung zu BDS durfte daher nicht verhindert werden.

Das Gericht machte unter anderem auch klar, dass die Stadt bei zukünftigen Anträgen auf Überlassung des städtischen Veranstaltungszentrums für BDS-Veranstaltungen verplichtet ist u.a. Folgendes in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen:

  1. die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit,
  2. den Gleichbehandlungsgrundssatz und
  3. das Recht auf Anhörung des Antragstellers.

Während Teile des Gerichtsurteils sich mit spezifischen Verhältnissen hier vor Ort beschäftigen, ist es der Bezug auf grundlegende Freiheitsrechte, der dem Urteil seine weiterreichende Bedeutung verleiht. Undemokratische Raumentzüge und die Unterdrückung von offenen Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen können damit nun besser angegriffen werden.“

Alys Samson Estapé, Europa-Koordinatorin des BNC (BDS National Committee mit Sitz in Palästina) kommentiert:
„Das BNC, das breiteste Bündnis der palästinensischen Zivilgesellschaft, begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Dies gilt besonders für die vorgetragene Rechtsmeinung, dass öffentliche Information und Werbung für die Unterstützung unserer BDS Bewegung ein Ausdruck der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist, die von staatlicher Seite respektiert und geschützt werden müssen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg teilt damit die Rechtsmeinung der EU, der Regierungen Irlands, Schwedens und der Niederlande, sowie namhafter europäischer Rechtsgelehrter undinternationaler Meschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH), Human Rights Watch und Pax Christi.

Wir hoffen, dass dieses Urteil sowie der bewundernswerte Kampf deutscher Bürger_innen um ihr Recht auf Unterstützung und Verbreitung unserer BDS Bewegung, der menschenverachtenden Verneinung und Verdrängung palästinensischer Existenz und Rechte zugunsten von Israels Apartheidsregimebald auch in Deutschland ein Ende setzen werden.

Wir erwarten von den gewählten politischen Vertreter_innen, politischen Parteien und Medien in Deutschland eine klare Positionierung zu Israel/Palästina auf der Basis der Vielzahl von UNO Resolutionen und Berichten welche Israels Völker-und Menschenrechtsverletzungen dokumentieren. Außerdem hoffen wir weiterhin auf ein aktives Engagement auch von deutschen Städten und Kommunen für unsere Rechte! Für die Freiheit von Israels Besatzung, für volle Bürgerrechte, und für die Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge- Forderungen wie sie in vielen anderen Ländern Europas längst selbstverständlich sind!“

BDS Initiative Oldenburg- Kontakt:
Homepage: https://www.ol4p.org
NEU! Oldenburg FOR Palestine,Homepage der BDS Initiative Oldenburg

Email: BDSOldenburg2016@gmail.com
Facebook: https://www.facebook.com/BDSInitiativeOldenburg/

Pressrelease in English:
Oldenburg Court, Germany rules: Public Advocacy for BDS is part of the Protected Fundamental Rights