Europäische Union (EU)Presseerklärung/-mitteilung

Die gesetzliche Verpflichtung der Europäischen Union, den Handel mit illegalen israelischen Siedlungen zu beenden, ist in den Mainstream vorgedrungen

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Brüssel (Belgien)10. April 2017 – Letzte Woche hat eine der bedeutendsten juristischen Zeitschriften der Welt, The European Journal of International Law (EJIL) auf ihrer Website einen Artikel veröffentlicht, in dem bestätigt wird, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten eine rechtliche Verpflichtung haben, jeglichen Handel mit illegalen israelischen Siedlungen, die auf gestohlenem palästinensischem Land errichtet wurden, einzustellen. Dies deutet darauf hin, dass die Opposition gegenüber dem Handel mit israelischen Siedlungen wächst und zunehmend in den Vordergrund rückt.

Wie es in dem EJIL-Artikel heißt, verletzt Israel durch den fortwährenden Bau illegaler Siedlungen auf palästinensischem Land grundlegende Regeln des Völkerrechts wie das Verbot der Besiedlung des Territoriums mit Gewalt, das Verbot von Apartheid und Bevölkerungstransfer  sowie das Recht auf Selbstbestimmung. Nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs kann der israelischen Siedlungsbau als Kriegsverbrechen betrachtet werden.

Die rechtliche Schlussfolgerung, dass der Handel mit israelischen Siedlungen gegen das Völkerrecht verstößt, wird von einer großen Gemeinschaft internationaler Anwälte unterstützt, darunter zwei ehemalige UN-Sonderberichterstatter,  Ad-hoc-Richter des Internationalen Gerichtshof, ein ehemaliger Präsident und Mitglieder der Internationalen Rechtskommission (dem wichtigsten UNO-Gremium, das sich mit der Entwicklung des Völkerrechts befasst, [Link]).

In den letzten Jahren hat diese große Rechtsgemeinschaft ihre Argumente präzisiert und in einem offenen Brief die EU und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren internationalen gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den Handel mit israelischen Siedlungen zu beenden.

Tom Moerenhout, Autor des im European Journal of International Law veröffentlichten Artikels und Initiator des offenen Briefes von Rechtsexperten an EU-Entscheidungsträger, sagte: „ Handel mit illegalen israelischen Siedlungen zu beenden ist nicht nur eine Option, die zu prüfen ist, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.“

Im Jahr 2013 veranlasste öffentlicher Druck und die Lobbyarbeit palästinensischer und europäischer Organisationen die EU, Regeln einzuführen, die die EU-Projektförderung oder die israelische Beteiligung an solchen Projekten verhindern, da sie einer de-facto Anerkennung der israelische Souveränität über besetztes palästinensisches oder syrisches Gebiet gleichkommen

Die EU setzt jedoch ihren Handel mit illegalen israelischen Siedlungen fort  und finanziert beteiligte israelische Unternehmen über das EU-Forschungsprogramm „Horizon 2020„.

„Wenn die EU den Handel mit illegalen israelischen Siedlungen, die auf gestohlenem palästinensischen Land gebaut sind, nicht beendet, ist es die gesetzliche Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, einseitig zu handeln und diesen Handel selbst zu stoppen“ – bestätigt Moerenhout.

Als Russland die Krim und Sewastopol im Jahr 2014 annektierte, hielt die EU diese Annexionen rasch für rechtswidrig und wandte ihre eigenen Gesetze und das Völkerrecht an, um die russischen Einfuhren aus den illegal annektierten Regionen zu stoppen. Dieses EU-Einfuhrverbot unterstreicht die Widersprüchlichkeit und Doppelmoral der EU, die Einfuhren aus illegalen israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet nicht gleichermaßen verbietet.

Die Einstellung des Handels mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet ist längst überfällig und das anhaltende Versagen der EU, diesen Handel zu beenden, ist eine heuchlerische Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäß ihren eigenen Gesetzen und dem Völkerrecht. Der EU-Handel mit illegalen israelischen Siedlungen stärkt das Siedlungsunternehmen und hilft ihm zu überleben und sich weiterzuentwickeln. Staaten haben die Pflicht, die illegalen Siedlungen nicht anzuerkennen und unverzüglich ihre Unterstützung der israelischen Verletzungen der palästinensischen Rechte im besetzten palästinensischen Territorium einzustellen. Diese Verpflichtung wurde ausdrücklich vom Internationalen Gerichtshof in seinem Rechtsgutachten über die Mauer anerkannt und in der UN-Resolution 2334 wiederholt [Link].

Kontakt: Tom Moerenhout, tel: + 41 767354348,
email: tom.moerenhout@graduateinstitute.ch


Die Europäische Koordination der Komitees und Verbände für Palästina (ECCP) wurde 1986 gegründet und ist ein Netzwerk von 42 europäischen Komitees, Organisationen, NGOs, Gewerkschaften und internationalen Solidaritätsbewegungen aus 19 europäischen Ländern, die sich dem Kampf des palästinensischen Volkes für Freiheit,  Gerechtigkeit und Gleichheit verschrieben haben.

Übersetzung: Redaktion www.bds-kampagne.de
Originaltext (englisch)